Nahrungsprobleme in den Medien – Teil 18 khd
Stand:  18.6.2010   (44. Ed.)  –  File: Food/in_M/edia_18.html




Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Artikel und andere Texte zum Thema "Nahrung" (food) gespiegelt und damit auf Dauer dokumentiert. Manches ist auch mit [Ed: ...] kommentiert. Tipp- und Übertragungsfehler gehen zu meinen Lasten.

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M I L C H P U L V E R - S K A N D A L

Melamin-Bonbons – Süße Gefahr aus China

China ist weit weg, und doch haben es melamin-verseuchte Bonbons bis nach Deutschland geschafft. Das Verbraucherschutzministerium hat jetzt vor dem Verzehr der Süßigkeiten gewarnt, Verbraucherschützern ist das nicht genug.

Aus:
Stern, Hamburg, 2. Oktober 2008, xx.xx Uhr MESZ (Ernährung). [Original]

R eissäcke stapeln sich neben thailändischen Fertiggerichten, Litschi-Konserven neben Kokosmilch-Dosen. Zwei junge Frauen besorgen Zutaten für den gemeinsamen Sushi-Abend. In dem Hamburger Asia-Markt gibt's alles zu kaufen, was für eine asiatische Küche nötig ist. Die mit Melamin verseuchten, importierten Bonbons der Marke "White Rabbit" gibt's hier zwar nicht, dafür aber allerlei Produkte, die laut Zutatenliste Milchpulver oder Milchpuder enthalten. Gefüllte Waffeln etwa, Kekse oder Instantgetränkepulver. Importeur dieses Pulvers: die niederländische Firma Liroy B.V. Sie hat auch die verseuchten White-Rabbit-Bonbons vertrieben. "Unsere Produkte sind alle völlig in Ordnung", sagt die Verkäuferin. "Und außerdem ist es Sache der Importeure, das zu kontrollieren."

Misstrauen ist angebracht. Seitdem melamin-verseuchte Bonbons in einem Asia-Laden in Stuttgart aufgetaucht sind, ist klar: Der Milchpulverskandal betrifft nicht nur chinesische Babynahrung, sondern auch deutsche Verbraucher. Am Donnerstag [2.10.2008] hat auch das Verbraucherschutzministerium Horst Seehofers (CSU) vor möglichen Gesundheitsgefahren, vor allem für Kinder, gewarnt. "Bei einem hohen Verzehr dieser Bonbons über einen längeren Zeitraum ist eine Schädigung der Gesundheit nicht ausgeschlossen", sagte Verbraucherstaatssekretär Gert Lindemann in Berlin. Die Bonbons enthielten ein Vielfaches der zulässigen Menge der Chemikalie Melamin.

Import von Milchpulver seit 2002 verboten

Die Warnungen beziehen sich jedoch nur auf die "White Rabbit"-Bonbons und auf sogenannte Koala-Kekse aus China, die laut Lindemann weit weniger von der giftigen Chemikalie enthalten. Bundesweit haben die Behörden inzwischen verdächtige Packungen mit Bonbons und Schokoladen aus dem Verkehr gezogen. Doch wie verhält es sich mit anderen Produkten, die aus China stammen und Milchpulver enthalten? Der Import von Milch oder Milchprodukten aus China ist schon seit 2002 generell verboten. Kein Importstopp besteht aber für Produkte, in denen Milchpulver verarbeitet wurde und sein Anteil weniger als 15 Prozent beträgt.

Am 30. September nun ist ein Importverbot für Produkte aus China verordnet worden, die Milchpulver enthalten und für Kleinkinder gedacht sind. Verbraucherschützern geht das nicht weit genug: "Das ist ein erster Schritt, doch auch andere Produkte aus China, die Milchpulver enthalten, sollten mit einem Importverbot belegt werden", sagt Cornelia Ziehm von der Verbraucherorganisation Foodwatch. Der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) warnte generell vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus China.

Nötig wären nach Ansicht der Foodwatch-Vertreterin verschärfte Kontrollen der Händler. Bislang werden lediglich deren Zertifikate überprüft. "Diese Scheine werden jedoch immer wieder gefälscht", sagt Ziehm. "Es ist wichtig, dass auch die Ware selbst untersucht wird." Nach den Funden in Stuttgart werden Asia-Läden kontrolliert. Dabei verkaufen auch normale Supermärkte die Produkte. Eigentlich müssten alle Produkte, die aus China stammen und Milchpulver enthalten, systematisch untersucht werden, sagt Cornelia Ziehm. Denn je mehr kontrolliert werde, desto mehr werde sich auch finden.



V E R B R A U C H E R R E C H T E

Foodwatch kritisiert Verbraucherinformationsgesetz

Aus: Yahoo-News, 5. Dezember 2008, 15.22 Uhr MEZ (Verbraucher). [
Original]

BERLIN. Der gesetzliche Schutz von Verbrauchern durch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist nach Ansicht der Organisation Foodwatch gescheitert. Die jedem Bürger zugesicherte Information über Fragen zu Sicherheit, Inhaltsstoffen und Hersteller von Lebensmitteln werde kaum erfüllt, kritisierte Foodwatch am Freitag [5.12.2008] in Berlin. Zudem sollen die zuständigen Behörden laut Gesetz die Öffentlichkeit über Gesundheitsrisiken informieren. Der frühere Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) hatte das im Mai in Kraft getretene Gesetz als Durchbruch gelobt.

Foodwatch hatte bundesweit seit Mai 29 Anfragen bei zuständigen Behörden zu Fällen von verdorbenen oder verunreinigten Lebensmitteln gestellt. "80 Prozent davon blieben unbeantwortet", kritisierte Cornelia Ziehm von Foodwatch. Verbraucher die um Information bitten, würden zudem durch hohe Verwaltungsgebühren abgeschreckt. Teilweise seien Kosten über 1000 Euro angekündigt worden. Im Gesetz gebe es keine Grenze für anfallende Gebühren. Auch seien die Antwortfristen oft nicht eingehalten worden.

Die Verbraucherorganisation hatte angesichts der Weihnachtszeit das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter anderem nach Messdaten zu Acrylamid in Gebäck sowie nach den Namen der Hersteller gefragt. Die Behörde habe als Antwort nur anonymisierte Ergebnisse geschickt. Darin fanden die Verbraucherschützer auch überhöhte Acrylamid-Werte. Bevor die Namen der betroffenen Firmen veröffentlicht werden, will das BVL Foodwatch zufolge zunächst die Unternehmen anhören. Acrylamid steht im Verdacht, Krebs zu verursachen.

Foodwatch fordert auch angesichts derartiger Verzögerungen eine grundlegende und umgehende Neufassung des VIG. Derzeit hätten die Interessen der Unternehmen und nicht die der Bevölkerung Vorrang, bemängelte Ziehm. Der Schutz des Verbrauchers und die Transparenz müssten als Gesetzeszweck verankert werden. Das Gesetz sei ein "Fiasko für die große Koalition", sagte sie. [mehr]



V E R B R A U C H E R R E C H T E

Ämter verweigern laut Foodwatch Auskünfte

Die Verbraucherorganisation Foodwatch wollte herausfinden, ob Konsumenten sich seit Mai tatsächlich besser informieren können. Seitdem gilt nämlich das neue Informationsgesetz. Doch das Ergebnis ist verheerend: "Abgeschreckt, abserviert und abkassiert".

Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 5. Dezember 2008, 20.39 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). Der in der Druckausgabe vom 6.12.2008 auf Seite 21 erschienene Artikel "Behörden schweigen – oder kassieren" differiert zu diesem Online-Artikel. [Original]

BERLIN. Das Anfang Mai in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Informationsrechte für Verbraucher (VIG) ist nach Einschätzung der Verbraucherorganisation Foodwatch reine Makulatur. Bürger würden in den Amtsstuben von Bund, Ländern und Gemeinden "abgeschreckt, abserviert und abkassiert", sagte Cornelia Ziehm von Foodwatch am Freitag [5.12.2008] in Berlin. In Einzelfällen seien bis zu 1000 Euro Gebühren verlangt worden. Die Bilanz nach sechseinhalb Monaten sei ernüchternd: "Auskünfte wurden in den meisten Fällen nicht erteilt, Fristen nicht eingehalten und zum Teil abschreckend hohe Gebühren verlangt."

Damit sei das noch von Ex-Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) – vor allem auch unter dem Eindruck der Gammelfleisch-Skandale – auf den Weg gebrachte Informationsgesetz gescheitert. Es sei reine "Symbolpolitik". Foodwatch hatte nach eigenen Angaben 29 Anfragen bei den Behörden gestellt. So wollten die Verbraucherschützer wissen, wohin das Ekelfleisch geliefert wurde, welches Mineralwasser wie hoch mit dem giftigen Schwermetall Uran belastet ist oder welcher Betrieb bei Lebensmittelkontrollen aufgefallen ist. "Knapp 80 Prozent aller Anfragen blieben unbeantwortet", sagte Ziehm. "Die schwarzen Schafe wurden fast nie genannt, gesetzliche Fristen teilweise massiv überschritten."

Foodwatch forderte eine grundlegende Neufassung des Gesetzes. Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen dürften nicht länger Vorrang vor dem Bedürfnis der Verbraucher nach Informationen haben. Ziehm: "Das VIG ist ein Fiasko für die Große Koalition, eine Verhöhnung der Verbraucher und ein Armutszeugnis für die Demokratie."



N E U E R   D I O X I N - S K A N D A L

Warnung vor irländischem Schweinefleisch

Dioxin-Grenzwerte massiv überschritten.

Aus:
Schweizer Fernsehen, 7. Dezember 2008, 2.28 Uhr MEZ (Tagesschau). [Original]

DUBLIN. Die irische Regierung hat wegen hoher Dioxinbelastung einen Rückruf für in Irland produziertes Schweinefleisch gestartet. Das Gesundheits- und das Landwirtschaftsministerium teilten mit, seit dem 1. September sei in Schweinen und Schweinefutter eine möglicherweise gefährlich hohe Dioxinbelastung entdeckt worden.

Der Grenzwert sei um das 80 bis 200-fache überschritten worden. Irisches Schweinefleisch sollte nicht verzehrt werden, hiess es in der Warnung der Regierung. Bei Menschen können Dioxine zu Krebs führen.

Schwerer Schlag für Irlands Landwirtschaft

Das Büro von Ministerpräsident Brian Cowen teilte mit, das genaue Ausmass der Belastung werde noch ermittelt. Die internationale Warnung bedeutet nach der Maul- und Klauenseuche vor 7 Jahren einen weiteren schweren Schlag gegen die irische Landwirtschaft.

Irische Schweinezüchter erzielen jährlich einen Umsatz von 450 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr exportierte Irland 113.000 Tonnen Schweinefleisch, fast die Hälfte davon nach Grossbritannien. Weitere Grossabnehmer sind Deutschland mit 9.000 Tonnen, sowie Frankreich, Italien, Russland und China. [mehr]



N E U E R   D I O X I N - S K A N D A L

Schweinefleisch aus Irland könnte verseucht sein

Aus:
Die Welt, Berlin, 7. Dezember 2008, 10.40 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

DUBLIN. Lebensmittelskandal in Irland: Die irische Regierung hat alle Schweinefleischprodukte wegen einer möglichen Verseuchung mit giftigen Stoffen zurückgerufen. Neben Wurst und Schinken sollen auch mit Schweinefleisch belegte Tiefkühlpizzen zerstört werden. Auch Deutschland ist betroffen.

Irland ruft alle im Land hergestellten Schweinefleischprodukte wegen möglicher Dioxinbelastungen zurück. Laboruntersuchungen hätten einen bis zu 200-fach erhöhten Wert des krebsauslösenden Stoffes nachgewiesen.

Die irische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (FSAI) wies Verbraucher an, vorerst kein Schweinefleisch aus irischer Produktion zu essen. Die Kontrolleure hätten bei Laborversuchen Dioxine festgestellt, die offenbar aus einer Futtermischung stammen. Die Grenzwerte seien um das 80 bis 200-fache überschritten worden. Betroffen sind demnach alle seit dem 1. September hergestellten Schweinefleischerzeugnisse. Der größte Abnehmer von irischem Schweinefleisch ist Großbritannien, auch Deutschland zählt zu den wichtigen Importländern.

FSAI-Sprecher Alan O'Reilly sagte, dass neben Würsten und Schinken auch mit Schweinefleisch belegte Tiefkühlpizzen zerstört werden müssten. Das Gesundheitsrisiko für Verbraucher sei bei den festgestellten Dioxin-Werten allerdings immer noch "äußerst gering". Der irische Staatsminister für Ernährung, Trevor Sargent, betonte, dass Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die vorrangigen Ziele der Regierung seien.

Für die irischen Schweinfleischhersteller bedeutet die Rückrufaktion einen schweren Schlag zu einer Zeit, wo sich die Wirtschaft des Landes ohnehin schon in einer Rezession befindet. Der Vorsitzende des irischen Bauernverbandes, Padraig Walshe, sprach von einem "absoluten Desaster" für die Branche, in der rund 5000 Menschen arbeiten.

"Das Weihnachtsgeschäft ist die wichtigste Zeit des Jahres", sagte er dem öffentlich-rechtlichen Sender RTE. Dennoch rechnete er damit, dass die irischen Schweineprodukte bereits im Verlauf der kommenden Woche wieder angeboten werden könnten.

Wie viele Länder von verseuchtem Schweinefleisch aus Irland betroffen sind, war zunächst unklar. Die britische Lebensmittelbehörde erklärte, sie verfolge den Fall genau. Derzeit gebe es aber keinen Anlass zu ernster Sorge. Großabnehmer von Wurst und Schinken von der grünen Insel sind außerdem Japan, Russland, Frankreich und die USA. [mehr]



N E U E R   D I O X I N - S K A N D A L

Irland ruft Schweinefleischprodukte zurück

Die Belastung ist bis zu 200 Mal höher als erlaubt: Irland warnt wegen überhöhter Gift-Werte vor dem Verzehr von Schweinefleisch aus eigener Produktion. Betroffen ist auch Deutschland – 9000 Tonnen Schweinefleisch wurden allein im vergangenen Jahr aus Irland importiert.

Aus:
Spiegel Online – 7. Dezember 2008, 22.45 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

DUBLIN/BERLIN. Sicher ist sicher: Das Verbraucherschutzministerium in Berlin hat deutsche Lebensmittelhändler aufgefordert, Fleisch irischer Herkunft vorsorglich vom Markt zu nehmen [Ed: warum nur aufgefordert und nicht amtlich angeordnet? Hier zeigt sich wieder einmal, wie schwachsinnig die Lebensmittel-Überwachung in Deutschland – dank des lobbyhörigen Agierens der Union – geregelt ist]. Ob und wenn ja in welchem Umfang verseuchtes Fleisch nach Deutschland gelangt ist, konnte die Sprecherin nicht sagen. "Die Recherchen laufen", erklärte sie.

Das Gesundheits- und das Landwirtschaftsministerium in Irland leiteten am Samstag eine Rückrufaktion für alle Schweinefleischprodukte mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. September ein. Geschäfte und Restaurants in Irland wurden aufgefordert, Schweinefleisch, Schinken und Wursterzeugnisse an die Hersteller zurückzuschicken. Grund sind zu hohe Schadstoffwerte in Schweinefleisch und Schweinefuttermitteln, die die zulässige Sicherheitsgrenze um das 80- bis 200-fache übersteigen.

Die Kontrolleure hätten bei Laborversuchen Dioxine festgestellt, die offenbar aus einer Futtermischung stammen. Das Futter, das an fast 50 Bauernhöfe in Irland geliefert wurde, waren Polychlorierte Biphenyle (PCB) entdeckt worden. Das dioxinähnliche Gift reichert sich im Fett des Schweinefleischs an. Wenn der auch natürlich vorkommende Schadstoff über längere Zeit und in größerer Menge von Menschen eingenommen wird, wird dies mit einem erhöhten Risiko von Krebserkrankungen in Verbindung gebracht.

Der größte Abnehmer von irischem Schweinefleisch ist Großbritannien, auch Deutschland zählt mit 9000 Tonnen im vergangenen Jahr zu den wichtigen Importländern. Die britische Lebensmittelbehörde erklärte, sie verfolge den Fall genau. Derzeit gebe es aber keinen Anlass zu ernster Sorge. Großabnehmer von Wurst und Schinken von der grünen Insel sind außerdem Japan, Russland, Frankreich und die USA.

Der Sprecher der irischen Behörde für Nahrungsmittelsicherheit, Alan O'Reilly, sagte, dass neben Würsten und Schinken auch mit Schweinefleisch belegte Tiefkühlpizzen zerstört werden müssten. Das Gesundheitsrisiko für Verbraucher sei bei den festgestellten Dioxin-Werten allerdings immer noch "äußerst gering". Der irische Staatsminister für Ernährung, Trevor Sargent, betonte, dass Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die vorrangigen Ziele der Regierung seien. (...) [mehr]



N E U E R   D I O X I N - S K A N D A L

2.000 Tonnen verseuchtes Fleisch importiert

Seit 1. September sind 2.000 Tonnen irisches Schweinefleisch nach Deutschland geliefert worden. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Montag [8.12.2008] in Berlin mit. Es korrigierte damit eine Mitteilung, nach der lediglich 2,4 Tonnen in diesem Zeitraum geliefert worden seien.

Aus:
Rheinische Post, Düsseldorf, 8. Dezember 2008, 15.14 Uhr MEZ (Ausland). Der Artikel wurde hier um Infos in [...] aus Agentur-Meldungen ergänzt. [Original]

BERLIN (RPO). Bei dem Fleisch handele es sich um Schweinehälften oder Teilstücke und keine verarbeiteten Produkte wie Würste. Die Bundesländer und die zuständigen Behörden seien informiert; ihnen lägen Lieferlisten vor. "Nach derzeitigem Erkenntnisstand" bestehe aber keine Gefahr für die Verbraucher, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Bei den Produkten handele es sich um Schweinehälften oder Teilstücke davon, aber nicht um verarbeitete Produkte wie etwa Würste. Die betroffenen Bundesländer Schleswig-Holstein [2 Betriebe] und Nordrhein-Westfalen [4 Betriebe = 3 in Westfalen und 1 im Rheinland] seien informiert, und ihnen lägen die Lieferlisten vor, sagte die Sprecherin.

Verseuchtes Fleisch in NRW

Nach Nordrhein-Westfalen sind seit September mindestens 1.000 Tonnen irisches Schweinefleisch geliefert worden. Ob das Fleisch dioxinbelastet war, werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin des Landesumweltamts am Montag [8.12.2008]. Betroffen seien 4 fleischverarbeitende Betriebe in NRW. Dies bestätigte auch ein Sprecher des Düsseldorfer Verbraucherschutzministeriums.

Das Fleisch werde nun nicht mehr weiterverarbeitet, sagte die Sprecherin des Landesumweltamts. Kreise und Veterinärämter seien aufgefordert, weitere Betriebe ausfindig zu machen, an die Fleisch aus Irland geliefert worden sei. Das Schweinefleisch aus Irland solle nicht mehr in den Handel gelangen.

Ob in Deutschland verseuchtes Fleisch bereits an Verbraucher gelangt ist, sei noch unklar. Die Landesbehörden prüften das, sagte BVL-Sprecher Jochen Heimberg.

"Keine Gefahr"

Dioxinverseuchtes Schweinefleisch stellt nach ersten Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bei nur gelegentlichem Verzehr keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Die aktuell gemessenen Werte in irischem Schweinefleisch sind nach Angaben des Instituts zwar so erhöht, dass der von der Weltgesundheitsorganisation festgelegte Höchstwert für die lebenslange tägliche Aufnahme kurzfristig deutlich überschritten werden kann, wie Institutssprecherin Ariane Girndt am Montag [8.12.2008] erklärte.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen seien aber nur bei länger andauerndem Verzehr von viel verseuchtem Fleisch nicht auszuschließen. Das Verbraucherschutzministerium hat daher deutsche Lebensmittelhändler aufgefordert, Fleisch aus Irland vorsorglich vom Markt zu nehmen.

Grenzwerte um etwa das Hundertfache überschritten

Nach den bisherigen Erkenntnissen sind in Irland Gehalte an Dioxin-ähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) von bis zu 292 Mikrogramm pro Kilogramm Schweinefleisch gefunden worden, wie das Institut mitteilte. Damit werden die gesetzlich zulässigen Höchstwerte um etwa das Hundertfache überschritten, wie BVL-Sprecher Heimberg erklärte. Den deutschen Behörden wurde der Vorfall über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel gemeldet.

Vermutlich illegal Industrieöl in Futter gemischt

Bei den aktuell gemeldeten Fällen sind die PCB wahrscheinlich durch kontaminierte Futtermittel in die Tiere gelangt, wie das BfR erklärte. Die irische Behörde für Lebensmittelsicherheit teilte am Sonntagabend [7.12.2008] in Dublin mit, das Gift sei bei einem Futtermittelhersteller [der irischen Firma Millstream Power Recycling] über die Beimischung von Industrieöl in die Nahrungskette geraten [unklar ist noch, ob das Öl versehentlich oder aufgrund krimineller Handlungen ins Tierfutter gelangte]. Zunächst seien nur 10 Prozent der Schweinefleischproduktion von der Verunreinigung betroffen gewesen. Bei der Weiterverarbeitung sei das belastete Fleisch aber mit anderem vermischt worden, was zu der umfassenden Verseuchung geführt habe, die auch Exporte betreffe.

Geringer Marktanteil

Irisches Schweinefleisch hat in Deutschland nur einen sehr geringen Marktanteil von 0,3 Prozent. Das sagte die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) am Montag der Nachrichtenagentur AP.

Der gesamte Jahresverbrauch an Schweinefleisch und dessen Produkten in Deutschland lag im Jahr 2007 bei knapp 4,6 Millionen Tonnen, entsprechend einem Pro-Kopf-Verbrauch von 55,7 Kilogramm pro Jahr, wie das ZMP auf der Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamtes weiter erklärte. Laut Bundesverbraucherschutzministerium wurden im vergangenen Jahr rund 9.000 Tonnen Schweinefleisch aus Irland nach Deutschland eingeführt.

Branchenkenner vermuten allerdings, dass trotz des prozentual sehr geringen Anteils von irischem Schweinefleisch es doch überproportional in Deutschland gestreut wird, weil es vor allem im Bereich der Fleischverarbeitung, also der Wurstproduktion, verwendet werde.



E R N Ä H R U N G

Dünger fürs Gehirn

Kann essen klüger machen? Hirnforscher und Ernährungs-Wissenschaftler haben sich darangemacht, die Wirkung der Nahrung auf das Gehirn zu erkunden. Fleisch, Fruchtsaft und Rüben scheinen Balsam für die Nerven zu sein. Besonders gut fürs Denkorgan aber ist Fisch.

Hinweis auf:
Der Spiegel – 52/2008, 20. Dezember 2008, Seite 112–114 (Wissenschaft) von JÖRG BLECH. [Original suchen]

  Vermutete Wirkung von Nährstoffen auf das Gehirn

Stand: 2009
Quelle: SPIEGEL – 52/2008, Seite 113.
Nährstoffe Denk-
vermögen
1)
Hirnver-
letzungen
2)
Alz-
heimer
3)
Vorkommen
in der Nahrung
Anm.

• Omega-3-Fettsäuren Lachs, Hering, Sardellen, Makrelen, Kiwi, Leinsamen (Leinöl), Walnüsse.  
• Curcumin   Gelbwurz. Ist u. a. Bestandteil von Curry-Pulver und Senf.  
• Flavonoide     Kakao, Grüner Tee, Zitrusfrüchte, blaue Weintrauben, Beeren.  
• Vitamin B 6     Hefe, Fleisch, Bananen, Nüsse.  
• Vitamin B 12     Leber, Fleisch, Fisch, Eier.  
• Vitamin D     Lebertran, Fischfette, Milch, Sojamilch, Kalbfleisch, Pilze.  
• Vitamin E   Nüsse, pflanzliche Öle, Samen, Spinat, Spargel, Avocado.  
• Selen 4)     Innereien, Fisch, Fleisch, Getreide, Nüsse, Hülsenfrüchte, Gurke.  
• Kupfer     Kakao, Schokolade, Leber, Nüsse, Getreide.  
• Eisen     Fleisch, Fisch, grünes Blattgemüse, Getreide.  
• Cholin     Eigelb, Soja-Fleischersatz, Huhn, Kalbfleisch, Salat.  
  1) Steigerung der kognitiven Leistungsfähigkeit.
  2) Beschleunigte Heilung bei Hirnverletzungen.
  3) Positive Auswirkung auf die Alzheimer-Krankheit.
  4) Bei Selen-Mangel verminderte kognitive Leistungsfähigkeit.



N O C H   E I N   D I K T A T   D E R   S U P E R M Ä R K T E

Rettet die Frischmilch!

Marktcheck der Verbraucherzentrale.

Aus:
Verbraucherzentrale Hamburg, 8. Januar 2009, 9.23 Uhr MEZ (Frischmilch-Aktion). [Original]

HAMBURG (vzhh). Immer mehr Supermärkte nehmen Frischmilch aus dem Angebot. Bei Aldi, Lidl und Penny gibt es gar keine frische Milch mehr. Bei Alnatura beträgt der Frischmilch-Anteil 40 Prozent, bei REWE 23 Prozent, bei Real nur noch 5,9 Prozent. Das ist das alarmierende Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Ergebnisse des Marktchecks hier.

Die jetzt in den Regalen ganz überwiegend zu findende Milch wird als „länger frisch“ oder „maxi frisch“ bezeichnet, ist aber keine Frischmilch. Es ist ESL (Extended Shelf Life)-Milch, die auf über 120 Grad Celsius erhitzt oder mikrofiltriert wurde. Viele Verbraucher erkennen nicht, dass es sich nicht um Frischmilch handelt. Werden Fisch oder Eier gekocht, würde sie niemand als frisch bezeichnen. Es ist daher irreführend, wenn Milch „maxi frisch“ heißt, obwohl sie gar nicht mehr frisch ist.

Wir kritisieren vor allem die Kennzeichnung der Milch: Anders als bei der H-Milch und der pasteurisierten Frischmilch gibt es keine vorgeschriebene Kennzeichnung für ESL-Milch. Sie wird unter der Flagge „Frischmilch“ verkauft. Die Anbieter nutzen Lücken im Gesetz. Nur dadurch konnte es gelingen, das wertvolle Lebensmittel fast bis zum letzten Tropfen aus den Geschäften zu verbannen.

Die Vorteile liegen einseitig beim Handel, da die Tüten länger im Regal stehen können. Die Produktion der ESL-Milch ist ökologisch kaum vertretbar. Sie verbraucht sinnlos Energie, etwa für den Transport der Milch und die Erwärmung in den Molkereien. Der Handel profitiert, da er Milch auch aus den letzten Winkeln Deutschlands und über die Grenzen hinaus beziehen kann. Regionale Molkereien, die die Milch nur über kurze Wege transportieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, haben das Nachsehen.

Den Verbrauchern wird ein wertvolles Lebensmittel, insbesondere für Kinder, vorenthalten. Milch-Gourmets bemängeln überdies den Kochgeschmack der ESL-Milch. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert eine klare Kennzeichnung. Anhand der Verkehrsbezeichnung muss deutlich werden, dass es sich bei ESL-Milch nicht um Frischmilch handelt. Der Handel wird aufgefordert, weiter Frischmilch anzubieten. Wo Sie als Verbraucher noch Frischmilch finden können, erfahren Sie hier. [mehr]



N O C H   E I N   D I K T A T   D E R   S U P E R M Ä R K T E

Rettet die Frischmilch!

Die Verbrauchertäuschung geht weiter.

Aus:
Verbraucherzentrale Hamburg, 4. Februar 2009, 16.03 Uhr MEZ (Frischmilch-Aktion). [Original]

HAMBURG (vzhh). Enttäuschendes Verhandlungsergebnis zwischen Bundesverbraucherschutzministerium, Milchwirtschaft und Handel: ESL-Milch darf weiter „Frischmilch“ heißen. Das ist das Ergebnis von Gesprächen am 3. Februar 2009.

Wir meinen: Wenn Milch bis zu 24 Tage haltbar gemacht und zu diesem Zwecke entsprechend behandelt wird, dann kann sie nicht mehr frisch sein und darf nicht so bezeichnet werden. Doch dieser einfachen Logik wollten das Bundesministerium, die Milchindustrie und der Handel nicht folgen. Vereinbart wurde auf der Basis einer Selbstverpflichtung eine freiwillige Kennzeichnung der ESL-Milch mit dem Hinweis „länger haltbar“ und der pasteurisierten Frischmilch mit dem Zusatz „traditionell hergestellt“.

Damit geht der schleichende Etikettenschwindel mit den verwirrenden Bezeichnungen weiter. ESL-Milch darf weiter frisch genannt werden, auch Fantasie-Namen wie „Maxifrisch“ sind laut Vereinbarung nicht untersagt. Bei der pasteurisierten Milch erweckt der Zusatz „traditionell“ den Eindruck, als hätte die Bäuerin noch selbst unter der Kuh gesessenen und eigenhändig die Milchkannen befüllt. Welch eine realitätsferne und völlig überflüssige Deklaration!

Die Interessen der Verbraucher, pasteurisierte frische Milch auf den ersten Blick erkennen zu können, werden nur unzureichend berücksichtigt. Es wird keine wirkliche Transparenz am Kühlregal geschaffen. Die Verbraucherzentrale bleibt bei ihren Forderungen:



G E N M A I S

U n k a l k u l i e r b a r e s   R i s i k o

Seit nunmehr 11 Jahren streitet die Wissenschaft erbittert um eine scheinbar triviale Frage, ohne dass auch nur im Entferntesten eine Antwort in Sicht ist. Stein des Anstoßes ist die genveränderte Maissorte MON-810 des US-Herstellers Monsanto [Ed: den die Welt nicht braucht].

Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 4. März 2009, Seite 6 (Meinung) von ALEXANDER S. KEKULÉ. Der Autor der Kolumne „Was WISSEN schafft“ ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle. [Original]

B ereits 1998 genehmigte die EU den Anbau von MON-810 und die Verwendung als Futtermittel. Auch aus MON-810 hergestellte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten dürfen uneingeschränkt in Verkehr gebracht werden.

Weltweit werden auf rund 125 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, das entspricht der dreieinhalbfachen Fläche der Bundesrepublik. Ob süße Snacks, Suppen oder Fertigbackwaren – gentechnisch veränderte Lebensmittel sind, insbesondere bei Importprodukten, schon lange ein fester Bestandteil des deutschen Speiseplans. Auch Fleisch und andere tierische Produkte stammen häufig aus der Mast mit genverändertem Mais oder Soja.

Doch so richtig appetitlich finden die Deutschen, wie auch die Mehrheit der EU-Bürger, das nicht. Nach dem öffentlichen Aufschrei um die Zulassung von MON-810 setzte die EU noch im Jahr 1998 durch ein De-facto-Moratorium die weitere Genehmigung gentechnisch veränderter Pflanzen aus. So blieb der Genmais von Monsanto bis heute das einzige gentechnisch veränderte Saatgut, das in der EU kommerziell angebaut wird.


     
Die Bundesregierung hat am 14. April 2009 den Anbau des Genmais MON-810 verboten


Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) begründet das Verbot mit schädlichen Folgen für die Umwelt. Der US-Hersteller Monsanto kündigte Schadensersatzklagen an, denen aber wg. der Faktenlage (u. a. Bienen- Sterben) kaum Chancen auf Erfolg eingeräumt werden.

Auf nationaler Ebene gibt es weiterhin mehr oder minder offenen Widerstand. Deutschland zögerte den Anbau durch umfangreiche Prüfungen nach dem Saatgutverkehrsgesetz bis 2006 hinaus. Frankreich, das neben Spanien als einziges EU-Land nennenswerte Mengen Genmais anbaute, sprach Ende 2007 ein Verbot aus, unter Berufung auf eine Gesundheitsschutzklausel im EU-Recht. Griechenland und Polen weigern sich einfach, die EU-Genehmigung für MON-810 umzusetzen. Österreich und Ungarn haben den Anbau generell verboten.

Die EU-Kommission tobt angesichts dieser offenen Rechtsverstöße. Eine Weisung der Kommission an Österreich und Ungarn zur Zulassung von MON-810 wurde jedoch am Montag [2.3.2009] vom Rat der Umweltminister verhindert. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstützte die Genmais- Blockade, gegen den ausdrücklichen Wunsch des CDU-geführten Bundesforschungsministeriums [Ed: Ministerin Annette Schavan]. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) wiederum äußert sich neuerdings [Ed: wohl aus rein wahltaktischen Gründen] kritisch gegenüber der grünen Gentechnik.

Erstaunlicherweise berufen sich beide Seiten auf Gutachten hochkarätiger Wissenschaftsgremien. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat MON-810 wiederholt für unbedenklich erklärt, ebenso wie die zuständigen Stellen in den USA. Dagegen legte die französische Lebensmittelbehörde (AFSSA) im Januar 2008 ein umfangreiches Gutachten vor, wonach eine Umweltgefährdung durch den Anbau von MON-810 nicht ausgeschlossen werden könne.

Tatsächlich deutet vieles darauf hin, dass die Risikoabschätzung bei der EU-Zulassung 1998 zu optimistisch war. So zeigen neuere Studien, dass eine unkontrollierte Weiterverbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen praktisch nicht zu verhindern ist. Dies geschieht durch Verunreinigung von Saatgut, durch Saatgutreste auf landwirtschaftlichem Gerät und durch Pollenflug auf benachbarte Felder. Die Maissorte MON-810 wurde gentechnisch so verändert, dass sie ein Gift gegen den Maiszünsler produziert, dessen Larven sich in die Stängel der Maispflanze fressen. Er hat sich in Deutschland ausgebreitet, weil beim maschinellen Maisanbau im großen Stil die Stoppeln, in denen sich die Larven verpuppen, nicht mehr untergepflügt werden. Das Gift wirkt aber, in geringerem Ausmaß, auch auf andere Insektenarten und auf Würmer. Eine unkontrollierte Ausbreitung könnte deshalb langfristige Auswirkungen auf das Ökosystem haben.

Angesichts dieses nicht kalkulierbaren Risikos muss gefragt werden, welchen Nutzen MON-810 [Ed: außer dem Saatgut-Monopol für Monsanto] eigentlich bringt. Der Maiszünsler kann auch mit konventionellen landwirtschaftlichen Methoden (Einpflügen der Stoppeln, Schlupfwespen) kontrolliert werden. Die Politik muss deshalb für eine Entscheidung gar nicht warten, bis die Wissenschaftler aufhören zu streiten. [Die nächste Monsanto-Sauerei]

Mehr zu diesem Thema:
[20.05.1999:
Gefährliche Maispollen – vom Winde verweht]  (SPIEGEL ONLINE)
[24.06.2005: EU-Minister bestätigen Genmais-Verbot]  (SPIEGEL ONLINE)
[09.08.2005: GenTech-Konzerne klagen gegen Künast]  (BERLINER ZEITUNG)
[16.09.2005: Union will Genpflanzen aufs Feld bringen]  (DER TAGESSPIEGEL)
[26.09.2005: Gen-Mais bleibt verboten]  (DER TAGESSPIEGEL)
[14.11.2005: EU-Kommission schafft Fakten]  (DER SPIEGEL)
[12.12.2005: Erbse mit Eigenleben]  (DER SPIEGEL)
[08.01.2006: Bahn frei für Gen-Food]  (DER TAGESSPIEGEL)
[08.02.2007: Greenpeace veröffentlicht Genmais-Karte von Deutschland]  (SPIEGEL ONLINE)



E U   W E I T E R   A U F   N E O - L I B E R A L E M   K U R S

Weniger Ware fürs gleiche Geld

Aus Sicht der EU ist die neue Verpackungsrichtlinie ein Schritt hin zu weniger Bürokratie, für Verbraucherschützer ist sie ein Instrument zum Kundenbetrug. Wer wissen will, wie günstig ein Produkt wirklich ist, sollte auf den Grundpreis achten.

[Editor: ...wenn dann einer (korrekt) angegeben ist und man ihn lesen kann. Die EU-Kommission hat hier „Schwachsinn hoch 3“ zum Nachteil aller Verbraucher produziert, der schleunigst eingesammelt gehört. Und dann begründete die EU das noch mit der Möglichkeit für Produzenten, nun „innovative Produkte“ (D-Radio) anbieten zu können. Wer aber so deutlich den „Betrug am Kunden“ propagiert, der darf sich nicht wundern über die niedrige Wahlbeteiligung bei der anstehenden Europa-Wahl oder über gescheiterte Referenden].

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 8. April 2009, Seite 25 (Wirtschaft). [Original]

  Die Wirtschaft freut sich
Aus: Der Tagesspiegel, 12.4.2009, Seite 18 (Lesermeinung).
Zu dem [nebenstehenden] Artikel weise ich auf eine Bemerkung im Vorwort der 4. Auflage des Kommentars zum Maß- und Gewichtsgesetz hin, das bis 1969 galt und dann von dem Eichgesetz abgelöst wurde. Darin schreibt der Kommentator des Gesetzes, Quassowski, Folgendes:

„Dem Tagesspiegel, Berlin 3.10.1961, habe ich folgende Meldung entnommen, die zugleich ein Licht auf die Qualität mancher Wirtschaftsvertreter wirft: Der Lebensmittelhandel wünscht gleichbleibende Preise bei notfalls variablen Gewichten, hat kürzlich Dr. Moje, der Hauptgeschäftsführer des Lebensmitteleinzelhandelsverbandes, bekannt. Es sei gegebenenfalls viel einfacher, das Gewicht vorverpackter Waren zu verringern, also die Preise indirekt zu erhöhen. Ohne Zweifel ist ein solches Verfahren ‚praktisch‘. Ob ein Beutel, eine Tüte 500 g oder nur 480 g enthält, fällt vielen Hausfrauen kaum auf, selbst wenn es irgendwo vermerkt ist.“

Der Traum des Handels hat sich also knapp 50 Jahre später erfüllt. Damit die möglichen Manipulationen vom Verbraucher möglichst nicht erkannt werden, haben die Vertreter der Industrie und des Handels in der Anhörungsbesprechung zur Änderung des Preisangabenrechts vor einigen Jahren vehement meine Forderung bekämpft, Preis und Grundpreis in gleicher Schriftgröße anzubringen. Da das Preisrecht wie das Eichrecht beim "Ministerium für Wirtschaft" und nicht beim "Ministerium für Verbraucherschutz" angesiedelt ist, war klar, wer Einfluss hat.

Der mit dem Eichgesetz 1969 geschaffene Verbraucherschutz wurde von der EU Stück für Stück ausgehebelt. Zuerst schaffte man die allgemein üblichen Größenreihen ab, dann folgte ein untaugliches Preisangabenrecht und als letztes sind nun die verbindlichen Werte gefallen. Die Wirtschaft kann stolz auf unsere "Volks-"Vertreter in der EU sein.

Prof. Dr. Dieter Baumgarten, bis April 2004 Leiter der Berliner Eichbehörde
Berlin-Buckow

BERLIN (Tsp). Ab Samstag [11.4.2009] wird das Einkaufen unübersichtlicher. Der Grund ist eine neue EU-Verpackungsrichtlinie: Sie schafft die Standardverpackungen bei Milch, Saft und Schokolade ab. Diese Waren dürfen in Zukunft in beliebig großen oder kleinen Verpackungen verkauft werden. Verbraucherschützer kritisieren die neue Freiheit: Sie biete den Unternehmern vor allem eine Chance, Preiserhöhungen zu vertuschen.

Die Zeiten, in denen die Milch nur in Ein-Liter-Packungen auf Käufer wartete, sind vorbei. Von der 152-Gramm Schokoladentafel bis zur 345-Milliliter Milchtüte ist ab Samstag alles möglich. Bei den meisten anderen Produkten hatte die EU bereits im Jahr 2000 die Verpackungsstandards gekippt. Nach der Neuregelung vom 11. April gelten nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen gesetzliche Normen.

Aus Sicht der EU ist die neue Richtlinie ein Schritt hin zu weniger Bürokratie, für Verbraucherschützer ist sie ein Instrument zum Kundenbetrug: "Wir haben die Befürchtung, dass die Regelung für versteckte Preiserhöhungen ausgenutzt wird", sagt Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale. Die Masche der Hersteller sei immer die gleiche. Sie verkleinern die Packungsgröße, ohne gleichzeitig auch den Preis zu senken. Selbst preisbewusste Kunden würden so für die gleiche Menge einen überhöhten Preis bezahlen.

Auf ihrer Webseite führt die Verbraucherzentrale eine schwarze Liste. Darin tauchen auch bekannte Marken auf, wie zum Beispiel Pampers. Der Preis für die Markenwindeln stieg im Januar um 10 Prozent, weil die Packung um 4 Stück schrumpfte. Der Pampers-Hersteller Procter und Gamble begründet den Preisanstieg mit hohen Investitionen in Forschung und Qualität. Firmensprecherin Sandra Broich verteidigt den Schritt: "Für den Verbraucher ist die Zahl der enthaltenen Windeln auf der Verpackung deutlich angegeben." Sie gehe davon aus, "dass gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Packungsinhalt auch von Verbrauchern zur Information herangezogen werden."

Dem widerspricht Verbraucherschützer Valet: Den meisten Kunden falle eine solche Preiserhöhung nicht auf, weil die alte Packung ja nicht daneben stehe. Sie hätten meist nur den Packungspreis im Kopf und merkten gar nicht, dass sie überteuerte Waren kauften. Valets Bilanz: "Die neuen Packungsgrößen können alle unter dem Stichwort versteckte Preiserhöhung verbucht werden."

Marketingexperten verweisen darauf, dass sich die neuen Verpackungen meist an andere Zielgruppen richteten. Mit kleineren Portionen ließen sich gerade Single- oder Seniorenhaushalte besser erreichen. Diese wollten Reste vermeiden und griffen deswegen lieber zu kleineren Packungen. Valet weist diese Argumentation zurück: "Niemand kann mir erzählen, dass ich mit einer 900-Milliliter-Eispackung mehr Singles erreiche als mit einer Ein-Liter-Packung." Die Argumente seien nur vorgeschoben.

Wer wissen will, wie günstig ein Produkt wirklich ist, sollte auf den Grundpreis achten. "Nur so können Verbraucher den Anbietern auf die Schliche kommen", sagt Valet. Der Grundpreis gibt an, wie viel eine bestimmte Standardmenge, zum Beispiel 100 Gramm einer Ware, kostet. Vergleicht der Verbraucher die Grundpreise zweier Packungen, kann er etwaige Preiserhöhungen schnell bemerken. Ganz egal, ob die Packung größer oder kleiner geworden ist. "Vergesst den Packungspreis, lernt den Grundpreis", rät Valet deshalb den Kunden.

Die geltenden Gesetze schreiben vor, dass der Grundpreis auf allen Waren angegeben wird. "Das ist aber nicht immer der Fall", sagt Valet. Dieser Mangel werde immer noch als "Kavaliersdelikt" angesehen. Aber auch der Grundpreis stößt an seine Grenzen. Denn bei Produkten, die Einzelartikel enthalten, wie die Pampers-Windeln, muss der Stückpreis nicht genannt werden.



D I E   N Ä C H S T E   M O N S A N T O - S A U E R E I

Protest gegen Patent auf Schweine-Gen

Die Firma Monsanto will sich ein Schweinezuchtverfahren patentieren lassen. Nicht nur Umweltverbände und Landwirte sind dagegen, sondern auch das Land Hessen. Am Mittwoch [15.4.2009] läuft die Einspruchsfrist gegen die Patentierung ab.

Aus: Hessischer Rundfunk, Frankfurt/Main, 14. April 2009, ??.?? Uhr MESZ (Hessen). [Original]

MÜNCHEN (HR). Mit dem für ein europäisches Patent von der Firma Monsanto angemeldeten Verfahren soll die Zucht von besserem Fleisch bei Schweinen mit Hilfe von Genanalysen ermöglicht werden. Kurz vor dem Ablauf der Einspruchsfrist gegen ein europäisches Patent haben bundesweite Aktionsbündnisse für eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft eine Verschärfung der EU-Biopatentrichtlinie gefordert. Bauernpräsident Gerd Sonnleitner sagte in hr-iNFO, bei diesem Schweinepatent gehe es um einenSündenfall schlechthin. "Es kann und darf nicht sein, dass es Patente auf Tiere, auf Lebewesen und auf Pflanzen gibt und dann die Konzerne generell das Sagen hätten", so Sonnleitner.

Die Patentierungs-Gegner können auf die Unterstützung Hessens zählen: Das Land will eine Bundesratsinitiative gegen die Patentierung von Tieren oder Pflanzen starten. Die Aktivisten riefen die Bundesländer dazu auf, sich der Bundesratsinitiative Hessens anzuschließen. Für Mittwoch [15.4.2009] plant das Bündnis von Bauern-, Umwelt- und kirchlichen Organisationen Proteste vor dem Europäischen Patentamt in München, in dessen Händen die Entscheidung liegt.

Monopolanspruch auf Tiere und Pflanzen?

In Europa seien inzwischen Hunderte von Patentanträgen auf die konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren angemeldet, kritisierte das Aktionsbündnis. Gene, Pflanzen und Tiere seien aber keine Erfindung und dürften deshalb auch nicht patentiert werden, sagte Sprecher Georg Janßen. Patente würden den großen Herstellern einen Monopolanspruch auf die betroffenen Pflanzen und Tiere ermöglichen.

Diese Argumentation unterstützt auch die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU). Bereits im März hatte sie die entsprechende EU-Richtlinie als "unklar und schwammig" kritisiert. Die derzeitige Regelung der EU habe dazu geführt, dass zunehmend Patente für Lebewesen zugelassen würden. Neben ethischen sprächen auch wirtschaftspolitische Gründe für eine Änderung der Richtlinie.

Die Regelung schränke die landwirtschaftliche Weiter- und Neuzucht immer mehr ein, erklärte Lautenschläger. Außerdem werde deren Nutzung verteuert. In der Landwirtschaft führe eine Patentierung dazu, dass große marktbeherrschende Saatgutkonzerne ihre Macht weiter ausbauen könnten. Das Nachsehen hätten dann Landwirte sowie kleine und mittelgroße Saatguterzeuger. Das Ziel Hessens ist nach Angaben Lautenschlägers, die Patentierung der Erfindung von Tieren und Pflanzen künftig auszuschließen.

"Gegen schleichende Enteignung der Bauern"

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft sieht in Patenten auf Tiere und Pflanzen eine schleichende Enteignung von Bauern und Saatzüchtern. In den vergangenen Monaten seien verstärkte Aktivitäten großer Konzerne zu beobachten, sich mit Patenten die Kontrolle über Rassen und Sorten zu verschaffen, die in der Landwirtschaft eine große Rolle spielen.



V E R B R A U C H E R T Ä U S C H U N G

Alles Analogkäse

Mit Käse hat das, was auf vielen Aufläufen und Pizzen zu finden ist, nichts zu tun. Stattdessen werden immer häufiger Käseimitate bei Bäckereien und Pizzerien verwendet. Die Zutaten: Pflanzenfette, Eiweißpulver und Geschmacksverstärker.

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 11. Mai 2009, Seite 15 (Wirtschaft). [Original]

BERLIN (Tsp). Lecker sieht sie aus, die goldgelbe Kruste auf der Pizza oder dem Käsebrötchen. Doch mit Käse hat das, was auf vielen Aufläufen, Pizzen oder Backwaren zu finden ist, nichts zu tun. Der so genannte "Analogkäse", den viele Pizzerien, Imbisse oder Bäckereien verwenden, besteht aus Pflanzenfetten, Eiweißpulver und Geschmacksverstärkern. Auch in Berlin sind die Lebensmittelkontrolleure fündig geworden. Von 21 Proben, die die Kontrolleure im Januar, Februar und März genommen haben, enthielten 13 das Käseimitat, sagte Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Verbraucherschutz. Im Mai und Juni wollen die Kontrolleure in der Hauptstadt verstärkt Pizzen, Backwaren und Aufläufe kontrollieren.

Doch wer die schwarzen Schafe sind, erfährt die Bevölkerung nicht. "Wir dürfen die Namen nicht nennen", sagt Kneiding. Das lasse das Verbraucherinformationsgesetz nicht zu. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sieht das anders: "Die Behörden schätzen die Geschäftsgeheimnisse der Betriebe höher ein als den Schutz der Bürger", kritisiert Foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Die Behörden schalten sich nicht ein, weil sie den Schwindelkäse für problematisch halten. "Analogkäse" oder Käseimitate sind nicht verboten und können problemlos im Großhandel gekauft werden. Verboten ist aber, das deutlich billigere Pflanzenfett als Käse auszugeben. "In Käse muss Milch sein", sagt Sandra Papst, Sprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums. Die Verbraucher zu täuschen, ist verboten.

Doch nicht die großen Pizzabäcker wie Dr. Oetker oder Wagner stehen im Verdacht. "In unserem Pizzatest haben wir keinen Analogkäse gefunden", berichtet Heike van Laak, Sprecherin der Stiftung Warentest. "Käseimitate finden Sie eher in der Pizzeria an der Ecke", weiß Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure. "Die machen das so lange, bis sie erwischt werden." Doch um alle zu erwischen, müssten mehr Kontrolleure unterwegs sein. "In Deutschland gibt es 1200 Lebensmittelkontrolleure zu wenig", sagt Müller. Derzeit arbeiten hierzulande 2300.

Auch Berlins Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) würde gern mehr Kontrolleure beschäftigen. 83 Stellen gibt es in Berlin, 5 weitere sind für den Bezirk Mitte geschaffen worden, vor allem um den Großmarkt in der Beusselstraße zu kontrollieren. Das sind zwar mehr als früher, sagt Lompscher-Sprecherin Kneiding, "aber wir wollen Verstärkung". Allerdings seien die finanziellen Mittel beschränkt.

Martin Müller kennt alle Tricks. Als Lebensmittelkontrolleur stößt er täglich auf falsche Deklarationen. Auf den Spargel etwa, der nicht aus Beelitz, sondern aus Griechenland kommt, und das Cordon Bleu, das aus Kalbfleisch hergestellt werden sollte, oft aber aus dem deutlich billigeren Schweinefleisch besteht. "Es geht immer darum, den Gewinn für das Unternehmen zu erhöhen", sagt Müller. Ein Kilo Schafskäse kostet 10 Euro, ein Kilo Kuhkäse 5 Euro, ein Kilo Analogkäse 2 Euro.



Z U M   V E R B O T   V O N   R E D   B U L L   C O L A

„Mohnbrötchen sind gefährlicher“

Ernährungsexperten halten wenig vom Red-Bull-Cola-Verbot.

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 25. Mai 2009, Seite 28 (Weltspiegel). [Original]

BERLIN (SB/kög). Deutschlands Cola-Welt ist geteilt: Hessen, Nordrhein-Westfalen und jüngst auch Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben ein Erfrischungsgetränk des österreichischen Herstellers Red Bull aus dem Verkehr gezogen; in allen anderen Ländern bleibt das angeblich gefährliche Gebräu in den Regalen. Ausgangspunkt der Aktion war eine Stichprobe des nordrhein-westfälischen Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit. Die Chemiker hatten in dem Getränk eine sehr geringe Konzentration von 0,4 Mikrogramm Kokain je Liter gefunden. "Es bestand keinerlei Gefahr", sagte der Sprecher des NRW-Verbraucherministeriums, Wilhelm Deitermann. Allerdings falle das Getränk wegen der Spuren unter das Betäubungsmittelgesetz.

Auch in Berlin haben einige Handelsketten das Getränk aus dem Verkehr gezogen, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz, Marie-Luise Dittmar. Das Bundesland warte nun wie andere auf die Prüfergebnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Ernährungsexperte und Buchautor Udo Pollmer ("Wer gesund isst, stirbt früher") warf den Behörden Aktionismus vor. "Da kann man gleich Mohnbrötchen und Geldscheine verbieten", sagte Pollmer dem Tagesspiegel und verwies auf Morphinspuren in Blaumohnkörnern und mit Kokain verunreinigte Banknoten. Pollmer macht einen "gefährlichen Aktionismus von Gesundheitsaposteln" für die vorläufigen Verkaufssperre verantwortlich: "Wäre das Problem im Sprossensalat aufgetreten, würde niemand schreien", sagte er und sprach von "Theaterdonner". Weitaus gefährlichere gesundheitliche Risiken wie etwa der Verzehr von Kartoffelschalen in Säuglingsnahrung oder der übertriebene Gebrauch von Süßstoffen in Lebensmitteln verdienten viel mehr das Augenmerk der Behörden.

Red Bull verwendet für sein "Wachmacher"-Getränk einen Extrakt aus Kokablättern, aus dem Kokain entzogen wurde. "Aktuelle Analysen haben bestätigt, dass der verwendete Blattextrakt unbedenklich ist", teilte das Unternehmen mit. Die Cola gelte wie andere Lebensmittel mit Kokablatt- Extrakt in der EU und in den USA als unbedenklich.

Teile des Kokastrauchs (Erythroxylum coca) werden in einigen Lebensmitteln verwendet. Allerdings wird das süchtig machende Kokain vorher entzogen. Das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin wies darauf hin, dass Verbraucherschutz Sache der Länder sei, dort würde über Verbote entschieden. [mehr]



Red Bull Cola: Bundesinstitut stuft Getränk als ungefährlich ein

Aus: Focus-News, 25. Mai 2009, 16.16 Uhr MESZ (Wirtschaft). [
Original]

BERLIN. Nach dem Fund von Kokainspuren in einer Dose Red Bull Cola hat das Bundesinstitut für Risikobewertung das Getränk dennoch als ungefährlich eingestuft. Die Konzentration von Kokain ist demnach zu gering um seine Wirkung zu entfalten und außerdem ein natürlicher Bestandteil einer der Zutaten für Cola.

Die in Red Bull Cola gefundenen Kokainspuren gefährden nicht die Gesundheit. Das ist das Ergebnis einer ersten Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wie eine Behördensprecherin am Montag [25..5.2009] sagte. „Aufgrund des sehr geringen Gehalts an Kokain in diesem Getränk ist keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten“, erklärte sie.

Ob die Cola weiter verkauft werden dürfe, müssten aber die jeweiligen Landesbehörden entscheiden. In Deutschland gibt es bislang keinen Grenzwert für Kokain. Der Stoff unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und ist verboten.

Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit hatte laut BfR eine Konzentration von 0,13 Mikrogramm Kokain in einer Dose Red Bull Cola nachgewiesen. Bezogen auf einen Liter bedeute dies eine Menge von 0,4 Mikrogramm. Damit Kokain, das ein natürlicher Inhaltsstoff des für die Herstellung der Cola verwendeten Koka-Blätter ist, seine unerwünschten Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System entfalten könnte, wäre laut BfR die 7.000-fache Konzentration notwendig.

Dieser sogenannte Sicherheitsabstand ist bei einem „Vielverzehrer“ so hoch. Bei einer sogenannte mittleren Aufnahme müssten sogar die 20.000-fache Dosis aufgenommen werden, bevor gesundheitliche Schäden zu befürchten seien, erklärte die BfR-Sprecherin.

Dem Bundesverbraucherschutzministerium wurde den Angaben zufolge diese erste Einschätzung zugeleitet. Ein ausführlicher Bericht folge am Mittwoch [27..5.2009].



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