Diese Seite ist eine Ergänzung zu einem Berlin-Report, in dem über die Planung (samt Ärgernissen) des neuen Berliner Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) berichtet wird. Dazu werden hier einige ausgewählte und besonders interessante Artikel und andere Texte gespiegelt und damit auf Dauer dokumentiert. Manches ist auch mit [Ed: ...] kommentiert. Tipp- und Übertragungsfehler gehen zu meinen Lasten.
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| 2006 Der Bundesverwaltungsgerichts-Prozeß um den BBI (2) |
I n h a l t :
- Ältere Dokumentationen (1. Teil).
- 10.02.2006: Richter macht im Flughafen-Prozess Tempo.
- 12.02.2006: Vorsichtig optimistisch. (Ein Experte)
- 14.02.2006: Bedarf für Nachtflüge angezweifelt.
- 15.02.2006: 95 Flüge pro Nacht.
- 15.02.2006: Welche Lärm-Pegel noch zulässig sind.
- 15.02.2006: Lärmschutzkonzept strittig.
- 16.02.2006: Gutachterstreit im Prozess um Großflughafen.
- 17.02.2006: Streit um Frischluft für Kinder.
- 18.02.2006: BBI-Gegner zeigen Nerven in Leipzig.
- 18.02.2006: Skandalöse Äußerung. (Kommentar)
- 22.02.2006: Ämter bessern bei Lärmschutz für Flughafen Schönefeld nach.
- 22.02.2006: Schönefeld-Prozess neigt sich dem Ende zu.
- 23.02.2006: Antragsflut der Flughafen-Gegner.
- 24.02.2006: Urteil zum Großflughafen wird im März verkündet.
- 24.02.2006: Die Zeichen stehen auf Ausbau.
- 12.03.2006: Gegner des Großflughafens werten Prozeß als Erfolg.
- 14.03.2006: Bangen um die Starterlaubnis.
- Weitere Dokumentationen (3. Teil).
Richter macht im Flughafen-Prozess Tempo
Ein Dutzend neue Beweisanträge der Kläger wurde vorm Leipziger Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 10. Februar 2006, Seite 10 (Berlin) von KLAUS KURPJUWEIT. [Original]LEIPZIG (Tsp). Im Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Gericht gestern rund ein Dutzend so genannte Beweisanträge der Kläger- Anwälte abgelehnt. Wären sie zugelassen worden, hätte dies das Verfahren erheblich verlängern können, denn die Anwälte wollten weitere Gutachten einholen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Stefan Paetow liegen dem Gericht jedoch in ausreichender Zahl Unterlagen vor zum Teil doppelt oder dreifach. In anderen Punkten habe sich das Gericht in der seit Dienstag laufenden Verhandlung genügend Sachkunde verschafft.
Das Gericht lehnte es unter anderem auch ab, den geplanten Ausbau der Flughäfen in Neuhardenberg und Finow ins Verfahren aufzunehmen. Dieser Punkt sei nicht "entscheidungserheblich" für das Schönefeld-Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter. Am dritten Verhandlungstag versuchte Paetow, Tempo in die Verhandlung zu bringen. Sechs Tage hatte das Gericht zunächst für das "Rechtsgespräch" angesetzt. Das Wichtigste für die Richter des 4. Senats war ohnehin das Studium der umfangreichen Akten vor der mündlichen Verhandlung. Im Rechtsgespräch sollen jetzt nur noch die für das Gericht offenen Fragen behandelt werden. Trotzdem werden weiter schon längst bekannte Argumente ausgetauscht.
Gestern ging es noch einmal darum, ob der Brandenburger Landesentwicklungsplan "Flughafen- Standortsicherung", mit dem für Schönefeld entschieden worden war, rechtmäßig zustande gekommen ist. Strittig war dabei unter anderem, ob bei der Abwägung zwischen Schönefeld und Sperenberg die Zahl der vom Lärm Betroffenen ausreichend berücksichtigt wurde, was die Kläger- Anwälte bezweifeln. Das Gericht misst der Lärmfrage eine große Bedeutung bei. Der Vorsitzende Richter sagte: "Das ist für die Kläger ein zentraler Punkt." Der Landesentwicklungsplan war Basis für das Planfeststellungsverfahren am Standort Schönefeld. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der gültig ist und ob er Schönefeld als Standort zwingend vorgeschrieben hat. Dies sei eine "Sache der Ausführung", so der Vorsitzende Richter. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter ungewiss. Dass das Gericht die bisherigen Beweisanträge der Klägeranwälte abgelehnt hat, ist auch kein Indiz dafür, dass die Richter die Klage zurückweisen werden selbst wenn die Anwälte jetzt in der Defensive sind.
Die Verhandlung wird in der nächsten Woche fortgesetzt. Dann geht es unter anderem darum, ob im Planfeststellungsbeschluss für Schönefeld der Lärmschutz ausreichend berücksichtigt worden ist. Auch das Problem der Nachtflüge wird dann behandelt.
Vorsichtig optimistisch
Luftverkehrsrechtler Hendrik Schorcht über den Schönefeld-Prozeß und die Chancen für den Großflughafen.
Aus: Berliner Morgenpost, 12. Februar 2006, Seite ?? (Brandenburg). [Original]BERLIN (BM). Die ersten drei Verhandlungstage im Prozeß um den Bau des Single-Airports BBI in Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind vorbei. Über das laufende Verfahren und die Auswirkungen auf die Planung für den Großflughafen sprach Katrin Schoelkopf mit dem Luftverkehrsrechtler vom Institut für Luft- und Raumfahrt der Technischen Universität Berlin und Lehrbeauftragten an der Technischen Fachhochschule in Wildau, Hendrik Schorcht (35).
Berliner Morgenpost: Das Gericht, der vierte Senat, ließ bislang nicht erkennen, welchen Ausgang das Verfahren nehmen wird. Es ist völlig offen, ob der BBI gebaut werden kann oder das Projekt scheitern wird. Woran liegt das?
Hendrik Schorcht: Das Gericht hat im vorliegenden Verfahren eine sehr große Anzahl von rechtlichen und inhaltlichen Fragestellungen zu behandeln, deren abschließende und umfassende Bewertung erst nach Ende der mündlichen Verhandlungen erfolgen kann. Demzufolge werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch die Richter am Bundesverwaltungsgericht noch keine Tendenzen erkennen lassen können.
Berliner Morgenpost: Das Gericht widmete der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Standortauswahl zwei Verhandlungstage, mehr als ursprünglich geplant. Wird die Frage entscheidend für das Urteil sein?
Schorcht: Dieser Themenkomplex befaßt sich mit einer der rechtlich interessantesten Fragestellungen im gegenwärtigen Verfahren. Da ein derartiger Problemfall beklagter Planfeststellungsbeschluß und gleichzeitig beklagte Standortentscheidung so in der Vergangenheit noch nicht zum Tragen kamen, widmet das Gericht diesem Aspekt verständlicherweise angemessene Aufmerksamkeit. Dementsprechend kann die Frage durchaus entscheidend für das zu erwartende Urteil sein. Da aber auch andere Punkte von den Klagen der Flughafengegner aufgegriffen wurden, kann man eine fundierte Aussage derzeit noch nicht treffen.
Berliner Morgenpost: Verhandelt wird über die Rechtmäßigkeit des Landesentwicklungsplans für den Flughafen (LEP) und den Planfeststellungsbeschluß. Sollte der LEP für unwirksam erklärt werden, hat dies welche Auswirkungen auf den Planfeststellungsbeschluß?
Schorcht: Mit dieser Frage betritt auch das Gericht rechtliches Neuland bzw. durchaus umstrittenes Gebiet. Die im LEP niedergelegte Vorentscheidung über den zukünftigen Standort eines Flughafens soll im unmittelbaren Zulassungsverfahren so das Gesetz "berücksichtigt" werden. Das meint zwar keine absolute Bindung, kann aber auch ohne gewichtige Gründe nicht vernachlässigt werden.
Berliner Morgenpost: Sperenberg wird von den Klägern als der bessere Alternativstandort ins Feld geführt. Ist es denkbar, daß Sperenberg als realistischer Flughafenstandort wieder im Aufwind ist?
Schorcht: Voraussetzung für solche Diskussionen ist überhaupt, daß das Gericht eine ablehnende Entscheidung fällt. Wenn dem so sein sollte, wird entscheidend sein, ob das Gericht die Standortentscheidung als solche kritisiert, wenn nicht, erübrigt sich dann wohl auch jede neue Diskussion.
Berliner Morgenpost: Nächste Woche sind weitere drei Verhandlungstage angesetzt. Was werden die Themen sein, die für das Urteil von entscheidender Bedeutung sind?
Schorcht: In den vom Gericht ausgewählten Musterklagen sind u. a. noch Fragen des zu erwartenden Fluglärms und seiner Auswirkungen auf die Anwohner, Fragen des Umweltschutzes und wasserrechtlicher Probleme, aber insbesondere auch grundlegende Fragen nach dem Bedarf für BBI, der Dimensionierung des Flughafens, zu klären.
Berliner Morgenpost: Wie sieht Ihre Prognose aus? Kommt der BBI oder wird er scheitern?
Schorcht: Angesichts der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen schwierig zu sagen. Ich bin vorsichtig optimistisch, möglicherweise kann es nach der gerichtlichen Auseinandersetzung gewisse Einschränkungen im Hinblick auf den beantragten Gesamtumfang des Projektes geben.
Berliner Morgenpost: Was steht für Berlin, die Region auf dem Spiel, wenn das Gericht Schönefeld kippen sollte?
Schorcht: Das Bundesverwaltungsgericht wird in jedem Fall eine umfassend abgewogene und alle Interessen berücksichtigende Entscheidung treffen müssen. In dieser werden sich alle Beteiligten wieder finden, vielleicht nur nicht im gewünschten Maß. Ein voll umfassendes Scheitern des Projektes hätte mit Sicherheit negative Auswirkungen auf den Standort an sich, auf die hier angesiedelte Luftfahrtindustrie und letztlich auch auf Berlin als Hauptstadt.
Berliner Morgenpost: Braucht Berlin einen Single-Airport?
Schorcht: Ob es unbedingt eine Single- Lösung sein muß, will ich offen lassen, bietet gerade Tempelhof für den Geschäftsverkehr als zentraler Hauptstadtflughafen doch ganz erhebliche Attraktivität und Potentiale. Angesichts des ständig wachsenden Luftverkehrs auch in Deutschland kann man aber prinzipiell davon ausgehen, daß es einen sehr großen Bedarf an neuer Flughafeninfrastruktur gibt. Auch die Berliner Luftverkehrszahlen sind durchaus positiv. Abgesehen davon haben Flughäfen ganz erhebliche direkte und indirekte Beschäftigungseffekte, die man angesichts der derzeitigen Beschäftigungslage wohl nicht guten Gewissens vernachlässigen kann.
Bedarf für Nachtflüge angezweifelt
Das ist ein frei phantasierter Bedarf, warf ein Anwalt den Flughafen-Gesellschaftern Bund, Berlin und Brandenburg vor.
Aus: Berliner Morgenpost, 14. Februar 2006, 14.49 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]LEIPZIG (BM). Im Prozeß um den Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) hat die Klägerseite den Bedarf für eine Nachtfluggenehmigung angezweifelt. Das Land Brandenburg habe trotz verschiedener Gutachten nicht die Notwendigkeit dafür darlegen können, sagte Anwalt Franz Günter Siebeck vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Gericht prüft seit Dienstag voriger Woche den Planfeststellungsbeschluß des Landes Brandenburg für den rund 2 Milliarden Euro teuren Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld. Das Drehkreuz soll Ende 2011 den Betrieb aufnehmen. Rund 4000 Anwohner klagen dagegen, 4 Musterklagen werden verhandelt. Ein Urteil ist frühestens im März zu erwarten.
Der zuständige 4. Senat kritisierte die bislang fehlende Gesetzesgrundlage zum Lärmschutz. Dadurch käme es bundesweit zu den unterschiedlichsten Regelungen, die gerichtlich überprüft werden müßten. "Es ist ein wirklich beklagenswerter Zustand, daß der Normgeber hier versagt hat", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow. Dem Bundestag liegt seit 2005 ein Gesetzesentwurf zum Schutz gegen Fluglärm vor. Die dort aufgestellten Werte seien eingehalten worden, sagte ein Sprecher des Brandenburger Verkehrsministeriums.
Die Genehmigung für den BBI erlaubt Flüge in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, sofern es sich um vergleichsweise leise Maschinen handelt. In dem Nachtschutzgebiet darf der Dauerschallpegel außen 50 Dezibel pro Nacht nicht überschreiten. Alternativ sind 6 Flüge mit einem Maximalpegel von 70 Dezibel (außen) erlaubt. In dem Nachtschutzgebiet leben laut Behörden etwa 42.000 Menschen.
In Anwesenheit von rund 100 Klägern gaben die Anwälte der Flughafenbetreiber zudem zu Protokoll, den Anwohnern stehe weiterer, umfassender Lärmschutz zu, sollten sich die bisherigen Verkehrsprognosen verändern. Bislang gehen die Betreiber von etwa 360.000 Flugbewegungen aus.
Der Prozeß wird an diesem Mittwoch [15.2.2006] fortgesetzt. Noch ist nicht absehbar, ob die zunächst 4 geplanten Verhandlungstage ausreichen.
95 Flüge pro Nacht
Wie viel Lärm darf es sein? Für die Anwohner des geplanten Großflughafens gelten keine gesetzlichen Grenzwerte Das Bundesverwaltungsgericht beklagt dies am vierten Verhandlungstag. Standortgegner erhoffen sich ein Nachtflugverbot.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 15. Februar 2006, Seite 14 (Berlin/Brandenburg) von KLAUS KURPJUWEIT. [Original]LEIPZIG (Tsp). Richter Stefan Paetow war zum ersten Mal ungehalten. In Rage gebracht hatten den Vorsitzenden des 4. Senats beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern aber weder Kläger noch Beklagte im Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld. Paetows Zorn richtete sich gegen den Gesetzgeber. "Es ist ein beklagenswerter Zustand, dass der Normgeber beim Bau von Flughäfen so versagt hat", erregte sich der Richter des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Denn damit gibt es auch für die Anwohner eines Flughafens, der neu gebaut oder erweitert wird, keine gesetzlichen Vorgaben beim Lärmschutz wie jetzt wieder beim geplanten Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI).
Es sei ein unmöglicher Zustand, dass es beim Bau von Straßen oder Bahnstrecken eindeutige Vorgaben auch zum Lärmschutz gebe, bei Flughäfen aber nicht, sagte Paetow weiter. In jedem Verfahren würde unglaublich viel menschliche Arbeitskraft verschleudert.
Welche Lärm-Pegel noch zulässig sind
Aus: Der Tagesspiegel, 15.2.2006. Um den geplanten Flughafen herum hat die Genehmigungs- behörde Tages- und Nachtschutzzielgebiete festgelegt.Beim Tagesschutzziel dürfen in Büro- und Praxisräumen bei geschlossenen Fenstern keine höheren Lärm- Pegel als 55 dB (A) auftreten. Lärmschutzberechtigt sind laut Planfeststel- lungsbeschluss etwa 25.000 Menschen.
Auch nachts gilt als höchster zulässiger Pegel der 55 dB (A)- Wert. Zudem darf zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein bestimmter Dauerschallpegel in den 6 verkehrsreichsten Monaten des Jahres nicht überschritten werden. Hier soll es 42.000 Anspruchsberechtigte geben. (kt)
Auch in der Schönefeld-Verhandlung arbeiten Kläger und Beklagte mit zahlreichen Gutachtern. Das Gericht muss sich durch Tausende von Akten wühlen. Weil es so umfangreiche Unterlagen gebe, lehnte das Gericht auch gestern weitere Beweisanträge der Klägeranwälte ab.
Am vierten Verhandlungstag ging es gestern zunächst um die Nachtflüge. Im Genehmigungsbeschluss sind dafür keine Einschränkungen vorgesehen. Dass lediglich "lärmarme" Flugzeuge eingesetzt und die Start- und Landebahnen so angeordnet sind, dass möglichst wenig Menschen unter Lärm leiden, sei selbstverständlich, so der Vorsitzende Richter. Ein unbeschränkter Nachtflugbetrieb, wie ihn die Genehmigungsbehörde das Infrastrukturministerium in Brandenburg vorsieht, sei eine große Ausnahme bei deutschen und europäischen Flughäfen, sagte Paetow.
Einschränkungen im Flugbetrieb, etwa ein Verbot von Starts und Landungen zwischen Mitternacht und 5 Uhr, gehören zu den so genannten aktiven Schallschutzmaßnahmen wie etwa Lärmschutzwände an Straßen oder Schienen. Dies gilt bei Flughäfen nicht. Die Genehmigungsbehörde hat sich in Schönefeld vor allem auf den passiven Lärmschutz konzentriert. Anwohner erhalten dann Schallschutzfenster und je nach Belastung eine Belüftungsanlage, sofern der Lärm nicht generell unzumutbar ist dann muss die Flughafengesellschaft die Häuser und Grundstücke kaufen. Den passiven Lärmschutz hinter geschlossenen Fenstern bezeichnete der bayerische Verwaltungsgerichtshof als "akustische Käfighaltung".
Ob das Gericht Auflagen beim nächtlichen Flugbetrieb machen wird, ist ungewiss. Das Gericht verwies auf frühere Entscheidungen, wonach die Auflagen umso geringer sind, je dringlicher der Bedarf ist. Und dieser blieb auch gestern vor Gericht strittig. Anwälte und Gutachter auf der Klägerseite sehen keinen Bedarf. Die Genehmigungsbehörde und ihre Gutachter haben eine Prognose von etwa 95 Flügen in der Nacht ermittelt. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Lärmschutzkonzept strittig
Das Lärmschutzkonzept für den geplanten Airport Berlin Brandenburg International könnte den Ausbau doch noch verhindern. Im derzeit laufenden Prozess äußerten die Richter deutliche Bedenken.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 15. Februar 2006, 11.45 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]LEIPZIG. Das Lärmschutzkonzept für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International ist höchst umstritten. Das wurde am Mittwoch [15.2.2006] im Prozess um den Ausbau des früheren DDR-Zentralflughafens Berlin-Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutlich. Die Richter äußerten deutliche Bedenken an der Formulierung des Planfeststellungsbeschlusses des Landes Brandenburg zum Lärmschutzkonzept. Am Vortag hatten bereits Regelungen zum Lärmschutz der Anwohner während der Nacht in der Kritik gestanden. Die Klägerseite bezweifelte zudem, dass Nachtflüge erforderlich sind.
Die Klägeranwälte beantragten am Mittwoch [15.2.2006] ein weiteres Gutachten zum Lärmschutz. Die Fluglärm-Synopse im Planfeststellungsbeschluss weise Defizite auf und genüge wissenschaftlichen Ansprüchen nicht. Der Studie mangele es an repräsentativen Aussagen. So seien bei den Untersuchungen Frauen, Kinder und Jugendliche sowie Menschen über 55 Jahre unberücksichtigt geblieben.
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Das Gericht prüft seit Dienstag voriger Woche [7.2.2006] die Genehmigung für das rund zwei Milliarden Euro teure Projekt. Das Drehkreuz soll Ende 2011 den Betrieb aufnehmen. Rund 4000 Anwohner klagen dagegen, 4 Musterklagen werden verhandelt. Ein Urteil ist frühestens im März zu erwarten.
Gutachterstreit im Prozess um Großflughafen
Richter und Klägeranwalt geraten aneinander
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 16. Februar 2006, Seite 17 (Berlin/Brandenburg) von KLAUS KURPJUWEIT. [Original]LEIPZIG (Tsp). Mit harten Bandagen gekämpft, aber in der Sache nicht viel weitergekommen: Gestern kam es bei der Verhandlung um den geplanten Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum ersten heftigen Disput zwischen dem Vorsitzenden Richter und einem der Klägeranwälte. Fast wäre es zu einem Befangenheitsantrag gegen einen oder alle Richter gekommen. Die Kläger verzichten dann aber auf das Stellen des Antrages, und die Verhandlung wurde fortgesetzt.
Eigentlich sollte gestern geklärt werden, wie laut es nachts am Ohr eines Schlafenden werden darf, der in der Schutzzone am Flughafen lebt. Daraus entstand dann ein Gutachterstreit. Die Kläger hatten gehofft, durch neue Gutachten beweisen zu können, dass die Studien, auf denen sich der Genehmigungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens durch das Brandenburger Infrastrukturministerium bezieht, wissenschaftlich falsch sind. Damit wäre dann wahrscheinlich das gesamte Verfahren gekippt.
Unter anderem sind bei den zugrunde gelegten wissenschaftlichen Experimenten zur Lärmwirkungsforschung nur wenige Männer bis zum Alter von höchstens 55 Jahren untersucht worden. Frauen und Kinder wurden nicht berücksichtigt. Die Klägeranwälte forderten hier eine repräsentative Untersuchung. Zudem warfen sie den Verfassern der bisher allgemein anerkannten Studie vor, neuere Untersuchungen nicht berücksichtigt zu haben. Somit sei die Studie mehr oder weniger die Ansicht von vier Hochschullehrern.
Die Gegenseite wies alle Vorwürfe zurück. Bei der Lärmwirkungsforschung sei es unmöglich, die Durchschnittsbevölkerung mit allen Varianten zu untersuchen, sagte einer der Verfasser der Studie [Ed: Quatsch es kostet halt nur Geld], auf die sich die Planfeststellungsbehörde berufen hatte. Nachdem das Gericht den mit großen Hoffnungen der Anwohner verbundenen Antrag der Klägeranwälte abgelehnt hatte, weitere Gutachter zu hören, zog Wolfgang Baumann, einer der Klägeranwälte, in Betracht, einen Befangenheitsantrag zu stellen. Nach einer kurzen Beratungspause verzichtete er dann aber darauf. Das Gericht hat bisher alle der so genannten Beweisanträge, die die Klägerseite gestellt hat, abgelehnt. Immer mit der Begründung, es gebe genügend schriftliches Material dazu oder die Anträge seien nicht entscheidungsrelevant. Auch gestern begründete der Vorsitzende Richter Stefan Paetow die Ablehnung des Antrags, weitere Gutachten einzuholen, mit dem umfangreich vorliegenden schriftlichen Material, das mehr als zehntausend Seiten umfasse [Ed: hm, haben etwa bereits die Bundesrichter bei der mündlichen Verhandlung ein Urteil im Kopf...].
Schon vorher war es zu einem Disput zwischen Paetow und Baumann gekommen, weil der Richter forderte, die Verhandlung nicht durch einen Wissenschaftlerstreit in die Länge zu ziehen, womit sich Baumann nicht abfinden wollte. Das Gericht nehme das Thema Lärm sehr ernst, so Paetow, es gebe aber "noch viele andere schwierige Fragen". Trotzdem setzte sich der Gutachterstreit auch bei der Diskussion über den Lärm tagsüber fort. Bisher hat das Gericht 6 Verhandlungstage angesetzt.
Gestern Abend gab der Vorsitzende Richter bekannt, dass das Verfahren um mindestens 3 Tage verlängert wird verhandelt wird in der nächsten Woche. Den Beschluss zum Verfahren will das Gericht dann in einigen Wochen verkünden.
Streit um Frischluft für Kinder
Sechster Verhandlungstag im Flughafen-Prozess.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 17. Februar 2006, Seite ?? (Brandenburg). [Original]LEIPZIG (kt). Die Kläger unter den Besuchern des Gerichtsverfahrens um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieben gestern, am sechsten Verhandlungstag, nur äußerlich ruhig. Innen brodelte es bei den meisten. Sie empörten sich darüber, wie die Genehmigungsbehörde das brandenburgische Infrastrukturministerium und dessen Gutachter die Schutzwürdigkeit von Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnheimen beurteilten. Auch der Erholungswert beim Aufenthalt im Freien war umstritten.
Der Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin, Ferdi Breidbach, empfand die Äußerungen als zynisch. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts muss klären, ob die Beschlüsse der Planfeststellungsbehörde den Rechtsvorschriften entsprechen [Ed: nur das und nicht, ob aus objektiv wissenschaftlicher Sicht bessere Auflagen notwendig wären, es sei denn der Gesetzgeber hat zu einem Teilproblem keine Rechtsvorschriften erlassen (Beispiel: Flughafen-Lärm)].
Die gegen den Ausbau des Flughafens klagenden Gemeinden bemängelten, dass der Genehmigungsbeschluss in Kindertagesstätten und Schulen auch innerhalb des ausgewiesenen Schutzgebietes keine Belüftung der Räume vorsehe. Bei geschlossenen Fenstern seien die Schüler nicht in der Lage, 45 Minuten lang dem Unterricht konzentriert zu folgen, argumentierte der Anwalt der Gemeinden, Franz Günter Siebeck. Der Anwalt der Behörde, Klaus-Peter Dolde, konterte, ein Stoßlüften von wenigen Minuten reiche nach Gutachtermeinung aus, um den erforderlichen Luftaustausch in den Kita- und Klassenräumen zu gewährleisten. Betroffen seien insgesamt nur etwa 15 % der Schüler. Passiven Lärmschutz, etwa durch den Einbau von Schallschutzfenstern, finanziert die Flughafengesellschaft im Schutzgebiet nur, wenn die Kosten 30 % des Wertes eines bebauten Grundstücks nicht überschreiten. Das halten die Kläger für unzureichend, während Anwalt Dolde diese Regelung als angemessen verteidigte.
Umstritten war ferner, ab welchem Grenzwert beim Lärm im Außenbereich eine Entschädigung gezahlt werden muss. Ebenfalls kontrovers behandelt wurde die Frage, ob es durch den Flughafenausbau zu Wertminderungen bei Grundstücken komme. Ein Gutachter der Klägerseite hatte hier einen Wertverlust von 3 Milliarden Euro ermittelt, was die Gegenseite zurückwies. Auch das Gericht äußerte Bedenken wegen der Methodik des Gutachtens. Die Verhandlung wird nächste Woche fortgesetzt.
BBI-Gegner zeigen Nerven in Leipzig
Bundesgericht mit Nazi-Justiz verglichen
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 18. Februar 2006, Seite 15 (Brandenburg). [Original]LEIPZIG (kt). Im Gerichtsverfahren um den geplanten Ausbau des Flughafens Schönefeld liegen die Nerven blank. Vor allem bei den Klägern, die sich seit Jahren mit allen Mitteln gegen einen größeren Flughafen wehren. Aufgewühlt durch die Aussage eines Gutachters, nach der vom Lärm der Flugzeuge in Kindertagesstätten und Schulen nur 15 % der Kinder und Schüler betroffen seien, erklärte Ferdi Breidbach, der Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin, zu dem sich die Ausbaugegner zusammengeschlossen haben, dass der Gutachter Gerd Jansen aus seiner Sicht den Eindruck eines grausamen Mediziners erwecke. Und das in diesen Hallen!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig führt die Verhandlung in dem Saal, in dem 1933 das damalige Reichsgericht den mutmaßlichen Reichstagsbrandstifter Marinus van der Lubbe zum Tod verurteilt, den mitangeklagten Kommunisten Georgi Dimitroff aber freigesprochen hatte. Auf seiner Internetseite (www.bvbb-ev.de) erklärte der Verein nach der Verhandlung, das Bundesverwaltungsgericht tage in dem Gebäude, das von 1933 bis 1945 den Volksgerichtshof der Nationalsozialisten beherbergt habe. Für Teilnehmer der Verhandlung, die selbst oder deren Familien durch den Terror des Naziregimes betroffen wurden, sei es besonders schmerzlich und unerträglich, in diesen Hallen durch Juristen und Mediziner erneut mit kaltschnäuzigem Zynismus konfrontiert zu werden.
Der 1934 geschaffene Volksgerichtshof, der während des Naziregimes rund 5.200 Todesurteile verhängt hat, tagte jedoch in Berlin und nie in Leipzig. Auch der Bürgerverein bemerkte seinen historischen Irrtum, wie Vereinssprecher Klaus Peter Stange gestern sagte, schnell und änderte daraufhin die Internet-Seite. Von den Straf- und Sondergerichten bei den Nationalsozialisten wurden tatsächlich insgesamt etwa 16.000 Todesurteile verhängt. Hinzu kommen mindestens 25.000 durch Kriegsgerichte.
In dieser aufgeladenen Atmosphäre wird die Verhandlung um den Flughafenausbau in Schönefeld am Dienstag [21.2.2006] fortgesetzt. Das Gericht äußerte sich zu dem Vorgang nicht.
Skandalöse Äußerung
Aus: Berliner Morgenpost, 18. Februar 2006, Seite xx (Berlin) von KATRIN SCHOELKOPF. [Original]Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) hat maßgeblich das Klageverfahren gegen den geplanten Hauptstadtflughafen in Schönefeld angeschoben. Er setzte sich dafür ein, daß die berechtigten Interessen der Anwohner vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Er kämpft gegen den Flughafenstandort. Das ist sein gutes Recht. Das Gericht hat bisher gezeigt, daß es den Schutz der Anwohner durchaus ernst nimmt.
Auch die im Gericht anwesenden Kläger haben bewiesen, daß sie die Unabhängigkeit des Gerichtes nicht in Frage stellen. Daß der BVBB den Prozeß jetzt in den Zusammenhang mit dem Volksgerichtshof der Nazis stellte, ist nicht nur dumm, sondern skandalös. Es reicht nicht, die entsprechende Passage im Internet zu löschen. Will der BVBB dem Anliegen seiner Mitglieder nicht schaden, muß er sich öffentlich bei Juristen und Gutachtern entschuldigen.
Ämter bessern bei Lärmschutz für Flughafen Schönefeld nach
Beim Verfahren um den Ausbau ging es um Folgen für Natur und Umwelt. Kläger entschuldigten sich für Vergleich mit NS-Justiz.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 22. Februar 2006, Seite 13 (Berlin). [Original]LEIPZIG (Tsp). Das Gerichtsverfahren um den Ausbau des Flughafens Schönefeld brachte gestern kurz vor Schluss die erste Nachbesserung durch die Planfeststellungsbehörde beim Lärmschutz für Altenwohnheime, Kindertagesstätten und Schulen. Hier hatte das Gericht an den vergangenen Verhandlungstagen zu erkennen gegeben, dass es beim Lärmschutz Nachholbedarf sehen könnte. Jetzt hat die Behörde bei diesen Gebäuden zusätzlich eine Zwangsbelüftung vorgesehen. Zuvor sollte die Frischluftzufuhr nur über die so genannte Stoßöffnung der Fenster stattfinden.
Zum Auftakt hatte es eine Quasi-Entschuldigung durch die Klägerseite gegeben, nachdem der Vorsitzende Richter Stefan Paetow gefragt hatte, ob jemand eine Erklärung abgeben wolle. Nicht für alle war sofort klar, dass der sichtlich verärgerte Richter auf die Veröffentlichung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) anspielte, der, wie berichtet, in der vergangenen Woche auf seiner Internetseite fälschlicherweise behauptet hatte, das Bundesverwaltungsgericht befinde sich in dem Leipziger Gebäude, das unter den Nationalsozialisten den Volksgerichtshof beherbergt habe. Dieser habe dort rund 5.200 Todesurteile gefällt. Die Seite wurde wenig später geändert.
Der Internet-Veröffentlichung vorangegangen waren im Prozess die Aussagen eines Gutachters zur Zahl der Kinder in Kindertagesstätten und Schulen, die beim Ausbau des Flughafens vom Lärm betroffen wären. Die Zahl von 15.000 in den kommenden Jahren hatte zahlreiche Kläger aufgewühlt. Der BVBB-Vorsitzende Ferdi Breidbach hatte danach noch im Gerichtsgebäude erklärt, aus seiner Sicht erwecke der Gutachter den Eindruck eines grausamen Mediziners. Und das in diesen Hallen!
Die Klägeranwälte distanzierten sich am Dienstag von der Äußerung und sagten, der Vorgang tue ihnen Leid. Auch Breidbach bot eine Entschuldigung an. Richter Paetow nahm die Erklärungsversuche, wie er es formulierte, zur Kenntnis.
In der Verhandlung ging es anschließend um den Schutz des Grundwassers und der Natur beim geplanten Bau des Flughafens. Der Gutachter der Kläger, Heinz Hötzel von der Universität Karlsruhe, warf den Planern vor, ihnen fehle das Bewusstsein für die Größenordnung bei der vorgesehenen Grundwasserabsenkung. Gefördert werden solle täglich die Menge, die Leipzig als Trinkwasser verbrauche.
Klägeranwalt Wolfgang Baumann sah als Konsequenz Risse an Häusern auch in der weiteren Umgebung, gefährdete Naturschutzgebiete, Altlasten wie Altöl und Dioxin, die sich im Grundwasser verbreiten und Brunnen verseuchen könnten. Auch eine Versalzung des Wassers durch das Aufsteigen von salzhaltigen Schichten hält er für möglich. Diese lägen jetzt noch geschützt im Untergrund.
Dieses Szenario entspreche nicht der Realität, konterte Klaus-Peter Dolde, der Anwalt des beklagten brandenburgischen Infrastrukturministeriums. Hötzel habe die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens völlig ignoriert. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es zu Gebäudeschäden komme, würden die Betroffenen entschädigt. Ein Gutachter erklärte, der Grundwasserstand schwanke natürlich um zwei Meter; durch das Absenken an der Baustelle verändere sich der Pegel dagegen um höchstens einen Meter.
Das Verfahren könnte heute beendet werden. Die Entscheidung will das Gericht erst in einigen Wochen verkünden.
Schönefeld-Prozess neigt sich dem Ende zu
Der Prozess um den geplanten Airport Berlin Brandenburg International vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht steht vor seinem Ende. Am Donnerstag wollen die Richter bekannt geben, wann das Urteil verkündet wird.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 22. Februar 2006, 16.44 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]LEIPZIG. Der Prozess um den Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) neigt sich dem Ende zu. An diesem Donnerstag [23.2.2006] sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitere Plädoyers der Anwälte gehalten werden. Im Anschluss wollen die Richter bekannt geben, wann sie ihr Urteil verkünden. Es ist wahrscheinlich im März zu erwarten. Das Gericht überprüft seit mehr als zwei Wochen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg zum Ausbau des früheren DDR- Zentralflughafens Berlin-Schönefeld. Rund 4.000 Anwohner klagen dagegen, es wurden 4 Musterklagen ausgewählt.
Der zuständige 4. Senat hatte die Verhandlung bereits am Mittwoch abschließen wollen. Aus Sicht der Richter waren alle Themenkomplexe erörtert worden. Die Klägerseite stellte jedoch erneut mehrere Beweisanträge, ein Anwalt machte zudem andere Termine geltend. Erst am Mittwochnachmittag hielt der erste von insgesamt 6 Anwälten sein Plädoyer. Er beantragte den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben.
Der Prozess ist die letzte Chance der Flughafengegner, das Projekt zu stoppen. Die Kläger greifen insbesondere die Standortwahl an. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betrifft das Lärmschutzkonzept für den BBI. Dieses hatten auch die Richter im Prozess als problematisch beurteilt. Das Land Brandenburg reagierte noch während des Verfahrens und nahm Änderungen zum Schutz von Kitas, Schulen und Altenheimen vor.
Der BBI soll nach Investitionen von rund zwei Milliarden Euro Ende 2011 den Betrieb aufnehmen. Politik und Wirtschaft gehen von bis zu 40.000 Arbeitsplätzen aus. Das Leipziger Richter entscheiden in erster und letzter Instanz. Im April des Vorjahres hatten die Kläger einen Teilerfolg erzielt: Das Gericht hatte im Eilverfahren einen Baustopp für Ausbaumaßnahmen in Schönefeld verhängt, jedoch den offenen Ausgang des Verfahrens betont.
Antragsflut der Flughafen-Gegner
Anwälte treiben Prozess um Schönefeld-Ausbau in die Länge.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 23. Februar 2006, Seite 13 (Brandenburg). [Original]LEIPZIG (Tsp). Kurz vor Abschluss des Klageverfahrens um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird die Stimmung vor Gericht gereizt. Gestern gab es vorwiegend ein Geplänkel zwischen dem Klägeranwalt Wolfgang Baumann und dem Gericht. Baumann legte eine Flut von neuen Beweisanträgen vor. Bisher hat das Gericht alle diese Anträge der Klägeranwälte abgelehnt. Auch gestern war es nicht anders. Die Anhörung, die ursprünglich gestern beendet werden sollte, wird auf Wunsch von Baumann heute fortgesetzt.
Das Rechtsgespräch zu den 4.000 Klagen, die in 4 Musterverfahren von rund 100 Klägern und Gemeinden zusammengefasst sind, endet mit den Plädoyers der Anwälte. Am gestrigen Verhandlungstag war aber oft schwer zu unterscheiden, ob die Anwälte, vor allem Baumann, der etwa die Hälfte der Kläger vertritt, noch ihre Anträge begründeten oder schon ihr Plädoyer hielten. Der Vorsitzende Richter Stefan Paetow kritisierte diese Taktik der Anwälte. Bei den langwierigen Ausführungen Baumanns war das Gericht meist in die Akten vertieft.
Als Paetow mal wieder etwas Tempo anmahnte, warf Baumann ihm vor, die Klägeranwälte würden vom Gericht stranguliert. Paetow blieb gelassen, wies Baumann aber darauf hin, dass er dem Senat nicht alles zumuten könne. Geduldig nahm der Vorsitzende Richter dann aber weitere Beweisanträge der Klägeranwälte entgegen. Gestern beackerten die Anwälte bei den Anträgen nochmals das gesamte Feld des bisherigen Verfahrens. Dabei ging es unter anderem erneut darum, ob der geplante Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) nicht zu groß dimensioniert ist. Die Klägeranwälte forderten, die Zahl der Starts und Landungen auf höchstens 360.000 im Jahr zu begrenzen. Theoretisch ließen sich nach dem geplanten Ausbau weit über 400.000 Flüge abwickeln. In München, dem neben Frankfurt/Main zweiten deutschen Drehkreuz, sind es derzeit 386.000. Auch die Abstellflächen für Flugzeuge seien in München kleiner, so Baumann. Den BBI-Planern warf er vor, sie wollten sich ein Denkmal schaffen. Die Planer argumentieren dagegen, in Schönefeld entstehe ein Flughafen mindestens für die nächsten 50 Jahre. Bauten auf Vorrat seien nach der Rechtsprechung zulässig.
Am Nachmittag begannen dann die ersten Plädoyers der Klägeranwälte mit den bekannten Stellungnahmen. Ihr Ziel ist es nach wie vor, den Ausbau Schönefelds zu verhindern. Zumindest wollen sie erreichen, dass das Gericht so viele Nachforderungen stellen wird, dass der Ausbau unwirtschaftlich würde, erklärte Baumann lächelnd die Strategie. Zum Bundesverwaltungsgericht komme er immer gerne; wie heute wieder für sein Plädoyer. Anschließend plädieren dann die Anwälte der BBI-Planer.
Urteil zum Großflughafen wird im März verkündet
Prozeß nach 9 Tagen abgeschlossen / Verwaltungsrichter entscheiden in letzter Instanz
Aus: Berliner Morgenpost, 24. Februar 2006, Seite ?? (Brandenburg) VON KATRIN SCHOELKOPF. [Original]LEIPZIG (BM). Das Urteil zum Bau des Airports Berlin Brandenburg International (BBI) fällt am 16. März. Gestern endeten nach neun Tagen die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Berlin und Brandenburg sehen in dem neuen Großflughafen Berlin Brandenburg International in Schönefeld große Chancen für die Region. Wachstum, Kaufkraft, Arbeitsplätze und Steuereinahmen heißen die Hoffnungen, auf die Politik seit nunmehr 14 Jahren mit dem Bau des größten Infrastrukturvorhabens Ostdeutschlands setzen. 2011 soll der neue Flughafen in Betrieb gehen, so jedenfalls die Planung. Doch hier hat nun Leipzig das letzte Wort. Neun Tage lang stand der im August 2004 vom Brandenburger Infrastrukturministerium vorgelegte Planfeststellungsbeschluß und damit die Baugenehmigung für den neuen Hauptstadtflughafen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Hier fällt die schicksalhafte Entscheidung über den BBI, der für die einen das Zukunftsprojekt Deutschlands ist, für die anderen, die klagenden betroffenen Anwohner, schlicht ein Alptraum.
Gestern endete die Mammutverhandlung. Klar ist nun: Am Donnerstag, dem 16. März, um 11 Uhr wird das Urteil fallen, wird verkündet, wohin die Reise gehen wird. Ein Termin, auf den jetzt alle Augen und Erwartungen so oder so gerichtet sind. Neun Tage lang hatten die drei Anwaltskanzleien der insgesamt 3800 Kläger und betroffenen Anwohner ihre sogenannten K.O.-Argumente gegen die Baugenehmigung des Flughafens mit Hilfe einer Vielzahl von Gutachtern vorgebracht. Sie halten die Standortauswahl für Schönefeld als den alles entscheidenden Fehler. Nicht rechtmäßig sei sie zustande gekommen, sondern allein dem politischen Willen des einstigen Regierenden Bürgermeisters Berlins, Eberhard Diepgen, des damaligen Bundesverkehrsministers Matthias Wissmann (beide CDU) und des letztlich überrumpelten Ministerpräsidenten Brandenburgs, Manfred Stolpe (SPD), geschuldet. Eine Einschätzung, die nicht nur die Kläger teilen, sondern Fachleute selbst aus der beklagten Behörde nicht von der Hand weisen.
"So konnten die zuständigen Behörden den Standort Schönefeld unter Berücksichtigung der vom Lärm betroffenen Anwohner gar nicht ordentlich gegen alternative Standorte wie das weitaus geeignetere Sperenberg abwägen", machte der Anwalt der vier Gemeinden Großbeeren, Eichwalde, Schulzendorf und Blankenfelde/Mahlow, Franz Günter Siebeck, mehrmals und plausibel deutlich. "Denn der Standort stand von vornherein fest und ließ nur noch eine Scheinabwägung zu." Nach Ansicht der Klägeranwälte zieht dies eine Reihe von Rechtsverletzungen nach sich, wobei die Frage nach ausreichendem Lärmschutz im Mittelpunkt der Verhandlungen stand.
Neun Tage verteidigten die Anwälte der beklagten Behörde und der beigeladenen Flughafengesellschaft den Planfeststellungsbeschluß als rechtlich fehlerfrei. Dieser sieht zwei Start- und Landebahnen, den Bau eines unterirdischen Bahnhofs und eines Terminals für letztlich 30 Millionen Passagiere und 360.000 Flugbewegung im Jahr 2023 sowie den Nachtflug vor. "Der Vorwurf der Scheinabwägung wurde überhaupt nicht begründet. Die Behörde hat ohne Vorgaben von Außen frei entschieden", bekräftigte gestern noch einmal der Rechtsanwalt der Planfeststellungsbehörde, Klaus-Peter Dolde. Natürlich sei die Lärmbetroffenheit weitaus geringer in Sperenberg, räumte Dolde ein. "Doch in jeder Abwägung muß der Lärm nicht das Maß aller Dinge sein." Schönefeld schneide aufgrund seiner Hauptstadtnähe bei der Wirtschaftlichkeit und Verkehrsanbindung wesentlich besser als Sperenberg ab.
Neun Tage lang hörte sich der fünfköpfige vierte Senat die Argumente an. Und neun Tage wohnten im Schnitt täglich 50 Kläger der Verhandlung bei. Jeden Morgen waren sie per Bus an- und abends wieder abgereist Ein hartes Brot. Denn auch gestern nach dem letzten Verhandlungstag des im übrigen größten Prozesses in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichtes blieb völlig offen, wie das Gericht entscheiden wird.
Die fünf Richter und eine Ersatzrichterin ließen nur erkennen, daß sie die Tausenden von Akten, die die Kläger und die Beklagte eingereicht hatten, gründlich studiert hatten. Sieht das Gericht die Schutzbedürfnisse der Anwohner, die um Lebensqualität und Gesundheit bangen, unzureichend bei der Flughafenplanung berücksichtigt? Wird es daher Teile des Planfeststellungsbeschlusses aufheben oder diesen gar als rechtswidrig einstufen? Oder hält es die Interessenabwägung der Planfeststellungsbehörde zwischen wirtschaftlichen Belangen und Rechten der betroffenen Menschen für rechtlich vertretbar? Antworten darauf hat vermutlich nur das Gericht parat. Doch die bleiben bis zur Urteilsverkündung geheim. "Alles ist möglich", sagt Klaus Treffkorn und trifft damit, was viele denken. Der 52jährige ist ein ruhiger, bescheidener Mann. Fast an jedem Verhandlungstag saß er mit seiner Frau Anke in der dritten Reihe im Gerichtssaal. Er ist einer der 3800 Kläger, die den neuen Großflughafen zu Fall bringen wollen. Seit 1974 wohnt er in Dahlewitz, einem Ortsteil von Blankenfelde/Mahlow 1000 Meter Luftlinie entfernt von der geplanten neuen Startbahn.
Die Zeichen stehen auf Ausbau
Nach Verfahren in Leipzig erwarten Beobachter die Genehmigung des Großflughafens. Urteil am 16. März.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 24. Februar 2006, Seite xx (Brandenburg). [Original]LEIPZIG (Tsp). Nach neun Verhandlungstagen ging gestern das mündliche Verfahren um den Ausbau des Flughafens Schönefeld zu Ende. Zwar weiß noch kein Außenstehender, ob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den geplanten Ausbau zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) zulassen wird. Nach der Verhandlung über die Klagen von rund 4.000 Anwohnern und Gemeinden zeichnet sich aber eine Tendenz ab: Die fünf Richter dürften den Standort Schönefeld bestätigen, aber Nachbesserungen beim Planfeststellungsbeschluss des Potsdamer Infrastrukturministeriums verlangen. Seine Entscheidung will das Gericht am 16. März verkünden.
Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Paetow ließ sich bis zuletzt nicht in die Karten schauen. Seine Entscheidung teilt es erst in drei Wochen mit. Nach bisherigen Erfahrungen geben die Bundesverwaltungsrichter nach Auswertung der lange vor der Verhandlung eingereichten schriftlichen Unterlagen untereinander schon vor der mündlichen Verhandlung ein Votum ab und klären im öffentlichen Rechtsgespräch nur noch die verbliebenen offenen Fragen. Doch Nachfragen der Richter waren im Schönefeld- Verfahren selten. Was kann aus dem Verhandlungsverlauf für die umstrittenen Punkte gefolgert werden?
Standort: Dass der BBI in Schönefeld gebaut werden kann, wird das Gericht wohl zulassen. Es hielt sich in dieser Frage sichtlich zurück und überließ den Schlagabtausch mit meist bekannten Argumenten den Anwälten der Kläger und des beklagten Infrastrukturministeriums. Die Kläger argumentierten hier, die Entscheidung für Schönefeld sei 1996 politisch vorgegeben worden, die Planfeststellungsbehörde habe also zu keinem anderen Ergebnis kommen dürfen. Der Anwalt des Infrastrukturministeriums erwiderte, die Behörde habe unabhängig entschieden, und Schönefeld habe sich insgesamt als geeigneter Standort erwiesen. Planerisch liege ein fehlerfreies Konzept vor. Nur das wird vom Gericht geprüft; eine erneute Prüfung des Standorts selbst fand nicht statt. Der Vorsitzende Richter Paetow bezeichnete die Standortwahl nur als schwierige Frage. Mehr sagte er dazu nicht. Bei den Themen Lärmschutz und Nachtflüge wies er dagegen ausdrücklich darauf hin, das Gericht müsse entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss hier rechtlich haltbar sei.
Lärmschutz: Die Planfeststellungsbehörde hat, wie berichtet, im Verfahren bereits auf Äußerungen des Gerichts reagiert und einen verbesserten Lärmschutz für Altenwohnheime, Kindertagesstätten und Schulen festgelegt. Diese sollen jetzt innerhalb des Schutzgebietes zusätzlich Belüftungsanlagen erhalten, um bei geschlossenen Fenstern einen Aufenthalt über mehrere Stunden zu ermöglichen. Nachforderungen könnte es noch bei der Größe des Schutzgebietes geben.
Nachtflüge: Weitere Nachbesserung sind nach dem Verhandlungsverlauf auch bei den Nachtflugregeln denkbar. Hier haben die Richter mehrfach darauf hingewiesen, dass ein praktisch uneingeschränkter Nachtflugbetrieb, wie ihn die Planfeststellungsbehörde genehmigt hat, auf deutschen und europäischen Flughäfen ungewöhnlich sei. Die Genehmigung sieht vor, dass 92 bis 95 Flugzeuge nachts starten oder landen dürfen. Derzeit sind es nach Angaben der Beklagten 51 [Ed: und sollte nun für Schönefeld ein weitgehendes Nachtflugverbot verhängt werden, dann ließe sich in 30 Jahren in Sperenberg bei entsprechenden Bedarf doch noch der eigentliche BBI bauen...].
Kapazität: Auch die Zahl der möglichen Starts und Landungen könnte das Gericht noch festlegen. Die Ausbau-Genehmigung durch das Infrastrukturministerium sieht zunächst maximal 360 000 Flugbewegungen im Jahr vor. Sollte sich diese Zahl erhöhen, soll es weitere Auflagen geben. Die Klägeranwälte forderten hier mehrfach, die Zahl exakt festzulegen.
Umwelt- und Naturschutz: Für den Planfeststellungsbeschluss seien die Bereiche Altlasten, Umwelt- und Naturschutz nicht so entscheidend, hatte der Vorsitzende Richter Paetow mehrfach klar gemacht. Hier griffen andere Rechtsvorschriften. Trotzdem hatten sich die Kontrahenten an den Tagen zuvor unter anderem noch stundenlang darüber streiten können, wie der Glasowbach, ein kleines Rinnsal, ausgebaut werden sollte. Der Bach soll einen Teil des Niederschlagwassers des Flughafens aufnehmen und in den Rangsdorfer See transportieren. Ausführlich beschäftigte sich das Gericht ferner noch mit den Auswirkungen des Flughafenbaus auf verschiedene Vogelarten wie Bekassine, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Seeadler und Wachtelkönig.
Ob das Gericht hier mitgespielt hätte, wenn es sich entschieden haben sollte, den Standort Schönefeld zu kippen? In 3 Wochen werden es alle wissen [Ed: nein, diese Richter werden Schönefeld nicht kippen, aber eine kräftige Ohrfeige für die Politik dürfte im Urteil enthalten sein].
Gegner des Großflughafens werten Prozeß als Erfolg
Aus: Berliner Morgenpost, 12. März 2006, Seite xx (Berlin). [Original]BERLIN/LEIPZIG. Das mit Spannung erwartete Urteil zum geplanten Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International kann nach Ansicht der Projektgegner nicht enttäuschend sein. "Selbst wenn der Flughafen gebaut werden darf, wird es Auflagen geben, die ohne unsere Klagen nie gekommen wären das wäre auch ein Erfolg für uns", sagte jetzt der Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg Berlin, Ferdi Breidbach. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will an diesem Donnerstag [16.3.2006] das Urteil zu dem Milliardenprojekt verkünden.
Rund 4.000 Anwohner hatten gegen den neuen Airport geklagt. Für die mündliche Verhandlung im Februar waren 4 Musterklagen ausgewählt worden. Die Kläger hatten ihre Kritik auf die Standortauswahl für den Flughafen konzentriert. Sie bevorzugen als Alternative Sperenberg, knapp 40 Kilometer südlich von Berlin.
Das Urteil stand schon vor der mündlichen Verhandlung fest.
Diesen Eindruck hatte ein Beobachter des Prozesses, der nicht genannt werden will, in Leipzig gewonnen. Die Richter hätten ja genügend Zeit gehabt, sich die ganze Sache durch den Kopf gehen zu lassen, sagte er.In der Verhandlung spielten unter anderem auch Lärmschutzfragen eine große Rolle. Der neue Großflughafen soll auf dem Gelände des früheren DDR-Zentralflughafens Berlin- Schönefeld entstehen und Ende 2011 in Betrieb gehen. Die Baukosten des Mega-Projektes sind auf insgesamt rund 2 Milliarden Euro veranschlagt.
Der Chef des Vereins gegen den Flughafen sagte, ein maximaler Erfolg wäre, wenn die Flughafen- Baugenehmigung für nichtig erklärt werden würde. Ein Erfolg wären aber auch schon angeordnete Verbesserungen beim Lärmschutz, sagte Breidbach. Selbst dies würde die Anwohner besser schützen als die bisherigen Planungen. Die Flughafengegner wollen am Donnerstag mit zahlreichen Klägern in Reisebussen zur Urteilsverkündung nach Leipzig fahren.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluß nicht grundsätzlich kippt, gehe der Kampf weiter, sagte der Flughafengegner. "Dann muß zivilrechtlich geprüft werden, ob Auflagen für jeden einzelnen Kläger eingehalten werden." Breidbach rechnete nicht damit, daß Anwohner verstärkt wegziehen, wenn der Bau Realität wird. "Das können sich viele nicht leisten. Und wer kauft ihnen schon ein Haus in der Einflugschneise ab?"
Bangen um die Starterlaubnis
Am Donnerstag [16.3.2006] entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über den Ausbau des Flughafens Schönefeld und über Berlins Zukunft.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 14. März 2006, Seite xx (Berlin) von KLAUS KURPJUWEIT. [Original]BERLIN (Tsp). Alles, nichts oder etwas dazwischen: Am Donnerstag dieser Woche [16.3.2006] geht die Zitterpartie um den Ausbau des Flughafens Schönefeld zu Ende. Um 11 Uhr wird der Vorsitzende Richter des 4. Senats beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Stefan Paetow, den Beschluss mitteilen und damit die Zukunft der Region mitbestimmen.
Obwohl Prognosen zum Beschluss kaum möglich sind, rechnen selbst die meisten Kläger nicht damit, dass die Richter den Standort Schönefeld kippen werden. Einen Alternativplan gibt es nicht. Da, wie es bei Planern heißt, dann auch ein Flughafen in Sperenberg nicht durchzusetzen wäre, bliebe alles beim Alten mit den 3 Flughäfen Schönefeld, Tegel und Tempelhof, die dann wohl erweitert werden müssten.
Umgekehrt erwarten aber auch die Planer intern nicht, dass die 5 Richter den Planfeststellungsbeschluss so bestätigen werden, wie er vorliegt. Auflagen könnte es vor allem beim Lärmschutz und bei den Nachtflügen geben.
Bereits an den 9 Verhandlungstagen im Februar hat das Gericht mehrfach zu erkennen gegeben, dass ein Flughafen mit einem quasi unbeschränkten Nachtflugbetrieb in Deutschland und in Europa eine Ausnahme sei. Der Genehmigungsbeschluss für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) erlaubt bis zu 95 Flüge in der Nacht, aber nur mit relativ lärmarmen Flugzeugen.
Selbst in Frankfurt (Main) und München sind die Regeln strenger. Der Flughafen Frankfurt will selbst ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr einführen wenn dafür eine vierte Start- und Landebahn gebaut werden darf. Derzeit dürfen von 20 Uhr bis 8 Uhr Maschinen landen, die in die leiseste Kategorie eingeordnet sind.
In München dürfen zwischen 24 Uhr und 5 Uhr bis auf Ausnahmen wie Post- oder Hilfsflüge keine Maschinen starten oder landen. Bis 2001 war der übrige Nachtverkehr auf 38 Flüge begrenzt. Weil diese Festlegung den Betrieb sehr unflexibel machte, setzte die Regierung von Oberbayern ein festes Lärmkontingent für das gesamte Jahr fest, das nicht überschritten werden darf. Damit dürfen in einer Nacht mehr Maschinen starten oder landen, wenn es an anderen Tagen weniger sind. Klagen gegen diese Regelung sind noch nicht entschieden.
Trotz des Flugverbotes in der nächtlichen Kernzeit von 24 bis 5 Uhr hat sich München zu einem Drehkreuz im weltweiten Flugbetrieb entwickelt. Und Frankfurt (Main) würde seine Funktion nicht einbüßen, wenn es dort ebenfalls zu einem Nachtflugverbot kommen sollte. Berlin ist von einem Drehkreuz noch weit entfernt. Nächtliche Frachtflüge sind zum größten Teil bereits nach Leipzig verlagert worden. Auch der BBI-Flughafen könnte mit Einschränkungen im Nachtflugbetrieb rentabel betrieben werden, sagen Experten.
Teuer könnte es werden, wenn die Richter die Schutzzonen erweitern würden, in denen die Flughafengesellschaft verpflichtet ist, Lärmschutzfenster einzubauen und Gebäude zu dämmen. Das Tagschutzgebiet erfasst jetzt rund 25.000 Menschen, das Nachtschutzgebiet etwa 42.000. Bei Altenwohnheimen, Kindertagesstätten und Schulen hat die Behörde bereits während der Verhandlung in Leipzig nachgebessert und neben Lärmschutzfenstern auch den Einbau von Belüftungsanlagen festgelegt.
Schon vor Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ausbau-Klagen in Schönefeld hat der Senat den letzten rechtlichen Schritt eingeleitet, um Tegel schließen zu können. Das Verfahren zur Entlassung der Anlagen und Flächen des Flughafens Berlin-Tegel läuft. Wirksam wird es aber erst, wenn Schönefeld ausgebaut werden darf. Sechs Monate nach Betriebsbeginn auf dem BBI-Flughafen würde dann das Ende von Tegel kommen. Bis dahin muss auch ein Nachnutzungskonzept vorliegen.
Dokus zum BBI-Prozess:
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