Nur ein Blick in das BAT-Tarifwerk der 1970er- oder 1980er-Jahre hätte genügt, um klarzumachen, daß Beamte in den Besoldungsgruppen A1 bis A16 immer deutlich weniger Gehalt bezogen haben, als Angestellte im öffentlichen Dienst (BAT-Vergütung) mit vergleichbaren Tätigkeitsmerkmalen. Begründet wurde das regelmäßig damit, daß Beamte ja keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müßten und ihre Altersversorgung vom Staat gesichert sei. Schupelius erwähnt diese erheblichen Mindereinnahmen der Beamten mit keinem Wort, obwohl sie damit auch ihre Pension quasi vorfinanzierten. Daß die Politiker dieses ‚eingesparte‘ Geld nicht ‚zurücklegten‘, kann den heutigen Pensionären nicht angelastet werden.
Es ist also nicht wahr, daß den heutigen Pensionären das Ruhegeld geschenkt wird. Auch die generelle Schupelius- Aussage, daß die Beamten privat krankenversichert seien, ist so nicht richtig. Der Staat verspricht den Beamten eine finanzielle Beihilfe im Krankheitsfall, die aber nie die vollen Kosten deckt. Viele Beamte sichern deshalb diese Restkosten über eine Private-Krankenversicherung ab. Dafür sind natürlich monatliche Beiträge aus eigener Tasche zu zahlen. Es gibt aber auch reichlich Beamte, die das von sich aus nicht mitmachen (beispielsweise ist der bürokratische Abrechnungsaufwand enorm) und deshalb in ihrem Arbeitsleben durchweg freiwillig in gesetzlichen Krankenversicherungen (z. B. der AOK) versichert waren bzw. sind. Einen Zuschuß des Arbeitgebers/Dienstherrn dafür wie bei den Angestellten gibt es aber nicht. Der Beamte bezahlt alles selbst, was heute durchaus um die 500 Euro pro Monat sein können.