Diese Spezial-Seite ist eine Ergänzung zu einem Berlin-Report, in dem über interessante Berliner Ereignisse berichtet wird. Dazu werden hier einige ausgewählte und besonders nützliche Artikel und andere Texte gespiegelt und damit auf Dauer dokumentiert. Manches ist auch mit [Ed: ...] kommentiert. Tipp- und Übertragungsfehler gehen zu meinen Lasten.
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| Berlin ist pleite (4) |
I n h a l t :
- Ältere Dokumentationen (3. Teil).
- 17.10.2006: Bundesfinanzministerium: Berlin spart zu wenig.
- 17.10.2006: Etappen der Verfassungsklage Berlins. (Chronologie) [Schulden-Grafik]
- 19.10.2006: Klagen am Ende.
- 19.10.2006: Wowereit enttäuscht über Karlsruher Urteil.
- 19.10.2006: Das Urteil zur Berliner Verfassungsklage. (Auszüge)
- 19.10.2006: Berlin-Urteil: Sprengstoff für die nächsten Jahre.
- 19.10.2006: Sanierungs-Studie: Berlin soll zur Rettung 35.000 Stellen streichen.
- 20.10.2006: Der Problembär.
- 20.10.2006: Wenn die Not so groß nicht ist.
- 20.10.2006: Hauptstadt zu verkaufen. (Kommentar)
- Weitere Dokumentationen (5. Teil).
C H R O N O L O G I EBundesfinanzministerium: Berlin spart zu wenig
Aus: Berliner Morgenpost, 17. Oktober 2006, 16.36 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BERLIN (Morgenpost.de). Zwei Tage vor dem Karlsruher Urteil über eine Haushaltsnotlage Berlins hat das Bundesfinanzministerium der Landesregierung mangelhafte eigene Sparanstrengungen vorgeworfen. Die Hauptstadt müsse vor allem ihr im bundesdeutschen Vergleich deutlich überhöhtes Ausgabenniveau strikt unter Kontrolle halten, sagte die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, der Leipziger Volkszeitung [17.10.2006].
Die SPD-Politikerin bezweifelte, dass sich Berlin in einer Haushaltsnotlage befindet. Die Hauptstadt befindet sich schon deshalb nicht in einer extremen Haushaltsnotlage, weil in Berlin die Erfüllung von verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben nicht beeinträchtigt ist, sagte Hendricks. Zudem habe die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht keine überzeugenden Anhaltspunkte für einen Anspruch Berlins ergeben.
Das mit 60 Milliarden Euro verschuldete Land Berlin war wegen des Antrags auf Bundeshilfen in den vergangenen Tagen bereits von mehreren Ministerpräsidenten scharf angegriffen worden. Die Karlsruher Richter wollen am Donnerstag [19.10.2006] über das Vorliegen einer Haushaltsnotlage in Berlin entscheiden.
Etappen der Verfassungsklage Berlins
Berlin will mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Sanierungshilfen des Bundes und der Länder erzwingen.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 17. Oktober 2006, 11.53 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original=77409.html]BERLIN. Die wichtigsten Etappen des Verfahrens:
Oktober 2002: Berlin bittet beim damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) um finanzielle Hilfe beim Schuldenabbau. Eichel bestreitet den Anspruch des Landes auf zusätzliche Mittel, weil es seine dramatische Haushaltslage weitgehend selbst verschuldet habe. Dagegen führt der Senat die Finanzmisere vor allem auf teilungsbedingte Lasten und die zu frühe Kappung von Bundeszuschüssen nach der deutschen Einheit zurück.
November 2002: Der Senat erklärt für Berlin eine extreme Haushaltsnotlage und stellt damit die Weichen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen des Bundes und der anderen Länder. Er erhofft sich davon eine Teilentschuldung.
September 2003: Als Konsequenz des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen mit dem Bund beschließt der Senat nach dem Vorbild des Saarlands und Bremens den Gang nach Karlsruhe. Der so genannte Normenkontrollantrag wird eingereicht. Zugleich erhalten die Verfassungsrichter die mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2007, mit der Berlin seine Eigenanstrengungen zur Konsolidierung der Finanzen dokumentiert.
Januar 2004: Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz lehnen die Klage Berlins ab. Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen ein negatives Votum abgegeben. Später zieht Nordrhein-Westfalen nach.
September 2004: Berlin untermauert in einer Stellungnahme für Karlsruhe seinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen. Der Senat reagiert damit auf Gutachten des Bundes und mehrerer Länder, in denen die Forderungen zurückgewiesen wurden.
26. April 2006: Mündliche Verhandlung der Berliner Klage. Zuständig ist der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Winfried Hassemer.
19. Oktober 2006: Das Gericht verkündet sein Urteil. [Das Urteil]
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Entwicklung des Berliner Schuldenbergs seit der Wiedervereinigung der Stadt (W). Die regierende Große Koalition (blaue Linie) endete 2001 mit dem Bakanntwerden des Skandals um die BankGesellschaft Berlin (BGB), der in diesem Jahr eine besondere Steigerung der Schuldenaufnahme bewirkte (B). Danach konnte auch Rot-Rot den Anstieg der Verschuldung nicht aufhalten (rote Linie). 1990 betrug Berlins Verschuldung umjgerechnet rund 10 Mrd. Euro. [Die Zahlen zur Grafik] (Grafik: 20.8.2006 khd)
Klagen am Ende
Heute wird das Karlsruher Urteil verkündet. Welche Chancen hat Berlin auf Bundeshilfen in Milliardenhöhe?
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 19. Oktober 2006, Seite 2 (Fragen des Tages) von ULRICH ZAWATKA-GERLACH. [Original]BERLIN (Tsp). Heute um 10 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zur Klage Berlins auf Bundeshilfe verkünden. Zuständig ist die 2. Senat, der von dem Strafrechtsexperten Winfried Hassemer geleitet wird. Bislang ist aus dem Urteil, das nach der mündlichen Verhandlung am 26. April verfasst worden ist, nichts durchgesickert. Es gibt 3 mögliche Szenarien:
Berlin gewinnt die Klage ohne jede Einschränkung:
In diesem unwahrscheinlichen Fall könnten die Richter voll und ganz auf das Karlsruher Urteil vom 27. Mai 1992 zurückgreifen, in dem die extreme Haushaltsnotlage Bremens und des Saarlands anerkannt und der Bund verpflichtet wurde, eine zeitlich befristete Sanierungshilfe zu leisten. Fünf Jahre jeweils 20 Prozent des Haushaltsvolumens, also jährlich 1 bis 1,3 Milliarden Euro nannte das Gericht damals als zusätzlichen Finanzbedarf für beide Länder. Verbunden mit der wenig konkreten Erwartung, dass Bremen und das Saarland ein Sanierungsprogramm für ihren Haushalt aufstellen.Übertragen auf Berlin hieße das: Der Bund müsste, vielleicht von 2008 bis 2012 insgesamt 21 Milliarden Euro Sonder-Ergänzungszuweisungen an die Hauptstadt zahlen. Oder das Gericht schließt sich sogar der Rechnung der Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber an, die im Auftrag des Landes Berlin 2003 ein Gutachten für Karlsruhe anfertigte und zu dem Ergebnis kam: Berlin benötigt 35 Milliarden Euro, um eine verfassungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben langfristig sicherzustellen. Damit könnte ein großer Teil des Schuldenbergs (jetzt: 61 Milliarden Euro) abgetragen und das Verschuldungsniveau von Schleswig-Holstein erreicht werden. Ein schöner Traum.
Berlins Haushaltsnotlage wird grundsätzlich anerkannt, aber das Gericht beschließt Auflagen und fordert Bund und Länder auf, die föderalen Finanzbeziehungen neu zu ordnen:
Das kommt der Wahrheit wohl näher. Schon aus Gründen des Selbstschutzes müsste dem Bundesverfassungsgericht daran gelegen sein, mit seinem Urteil einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Entstehung extremer Haushaltsnotlagen in den öffentlichen Gebietskörperschaften massiv erschwert. Nur mit einem solchen Grundsatzurteil ließe sich eine Klageflut anderer Länder verhindern, denen es finanziell auch nicht gut geht. Ein mutiges Urteil könnte dem Gesetzgeber relativ kurze Fristen setzen, um das Finanzverteilungssystem zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Auch mit dem Ziel, Schulden- und Ausgabenbremsen einzubauen und die Länder und Kommunen zu ermuntern, ihre Steuerquellen besser auszunutzen.Das schließt mit ein, dass die aktuelle Haushaltsnotlage Berlins anerkannt wird und die bundesstaatliche Gemeinschaft aufgefordert wird, Hilfe zu leisten. Durchaus in der Tradition des 1992er Urteils, aber angepasst an die inzwischen drastisch gesunkene finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes und der Länder. Das heißt: Berlin bekäme Geld, aber deutlich weniger als erwartet und vielleicht in kleinen Raten. Man darf schließlich nicht vergessen, dass Berlin schon im normalen bundesstaatlichen Finanzausgleich, der 2005 rund 21,5 Milliarden Euro umverteilte, besonders begünstigt ist. Fast 25 Prozent dieser Verteilmasse fließen in die Hauptstadt, insgesamt 90 Prozent in die ostdeutschen Länder inklusive Berlin. Die größten Zahlmeister sind, nach dem Bund, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.
Die Frage ist nur, ob das Bundesverfassungsgericht Bund und Länder wirklich an die kurze Leine nimmt. Oder ob (wie schon 1999 in einem Urteil zum Länderfinanzausgleich) es weitgehend dem Gesetzgeber überlassen bleibt, die föderalen Finanzbeziehungen wirksam zu reformieren. Dies gebieten die Offenheit der Verteilungsregeln im Grundgesetz sowie die erheblichen Unsicherheiten bei der Einschätzung gegenwärtiger und zukünftiger wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen, entschieden die Richter 1999. Wenn Karlsruhe bei dieser Haltung bleibt, behalten die Bundesregierung und die Länder einen großen Spielraum, um über Finanzhilfen für Berlin und eine Finanzreform zu entscheiden. Im schlimmsten Fall erst nach der Bundestagswahl 2009.
In die Niederungen der Berliner Haushaltspolitik werden sich die Richter wohl nicht begeben. Vielleicht geben sie Richtwerte für Einnahmen-, Ausgaben-, Defizit- und Schuldenentwicklung vor, aber das wäre schon viel. Welches Wohnungsunternehmen zu verkaufen ist und ob die Kitabetreuung kostenlos sein darf solche Fragen werden bestimmt auch in Zukunft politisch zu verantworten sein, wenn auch innerhalb eines engen finanzrechtlichen Korsetts.
Berlin bleibt ohne Hilfe:
Es ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Argumente des Bundes und der Länder übernehmen, die Prozessgegner Berlins sind [Ed: und sooo kam es dann auch...]. Demnach liegt keine beistandspflichtauslösende extreme Haushaltsnotlage vor. Berlin trage eine erhebliche Mitverantwortung für die Finanzmisere und habe die Konsolidierungspotenziale nicht ausgenutzt. Die Stadt sei durchaus in der Lage, aus eigener Kraft auf den Pfad der Tugend zurückzukehren, viele andere Länder seien in einer vergleichbaren Situation. Wenn es so kommt, müsste Berlin auf einen dauerhaften, grandiosen Wirtschaftsaufschwung hoffen und gleichzeitig ein brutales neues Sparprogramm auflegen, Landesvermögen im Wert von einigen Milliarden Euro verkaufen und sich dennoch weiter verschulden. So könnte man vielleicht noch 15, 20 Jahre ohne Insolvenzverwalter über die Runden kommen. Bitterarm und ohne jeden finanziellen Spielraum. [mehr]
K A R L S R U H E R E N T S C H E I D U N GWowereit enttäuscht über Karlsruher Urteil
Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit hat sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Sanierungshilfen von Bund und Ländern geäußert. Finanzsenator Sarrazin kann das Urteil nicht nachvollziehen.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 19. Oktober 2006, 12.53 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original=77680.html]KARLSRUHE/BERLIN. "Jetzt müssen wir den Schuldenberg allein bewältigen", sagte Wowereit nach der Verkündung der Entscheidung in Karlsruhe. Das Urteil sei jedoch "nicht zu kritisieren". Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte sich von der Klage eine erhebliche Entlastung erhofft.
"Ich war nicht so naiv zu glauben, dass ich heute mit einem Koffer voller Geld nach Hause fahren würde und die Probleme Berlins gelöst wären", betonte Wowereit. Die gute Nachricht sei, "das Bundesverfassungsgericht schätzt offensichtlich die Haushaltslage Berlins viel besser ein als wir selber". Es habe der Stadt bescheinigt, dass es ihr "gar nicht so schlecht" gehe. Wowereit fügte hinzu: "Das ist auch eine Nachricht". Aus Sicht des Berliner Regierungschefs wird es jetzt für jedes Land "ganz schwer", das Instrument einer extremen Haushaltsnotlage geltend zu machen.
Zu weiteren Sparmaßnahmen äußerte sich Wowereit zurückhaltend. Berlin habe Mehrbelastungen durch die überdurchschnittlich hohe Zahl von Sozialhilfeempfängern. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebe es wenig Spielraum. Möglicherweise könnte die Staatsoper in die Regie des Bundes übergehen, sagte Wowereit. Aber Berlin dürfe im Kulturbereich "nicht auf das Niveau einer Kleinstadt absinken".
Sarrazin kritisiert Urteil scharf
Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) kritisierte das negative Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Berlins Ansprüchen auf Finanzhilfen des Bundes und der Länder scharf. Das Gericht habe bei seiner Entscheidung "nicht gewürdigt", dass die meisten der bereits eingeleiteten Maßnahmen wie Personalabbau "mehr Zeit brauchen", um in der Finanzbilanz des Landes wirksam zu werden, sagte Sarrazin. Derartige Sparanstrengungen des Landes seien bei der Karlsruher Urteilsfindung offenbar unberücksichtigt geblieben. Sarrazin fügte hinzu: "Das Gericht denkt innerhalb recht kurzer Zeiträume."Zugleich kündigte er an, dass der Sparkurs beibehalten werde. Die Gerichtsentscheidung bedeute "eine ganz harte Anspannung". Ob und welche zusätzlichen Kürzungen künftig geplant seien, wollte Sarrazin noch nicht sagen. Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte auf die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und eine damit einhergehende erhebliche Entlastung gehofft. Der Bund und zahlreiche Länder hatten zusätzliche Hilfen abgelehnt. [mehr]
B E R L I N - U R T E I LDas Urteil zur Berliner Verfassungsklage
Die wichtigen Passagen der Entscheidung im Wortlaut.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 19. Oktober 2006, 18.03 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original=77737.html]
KARLSRUHE (Tsp). Die wichtigen Passagen im Wortlaut:
Das Karlsruher Urteil
im Original.
Zu Sonderzuweisungen:
"Die Gewährung von Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen setzt voraus, dass die Sonderlasten benannt und begründet werden. Nur aus besonderen Gründen können Sonderlasten berücksichtigt werden. Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen dienen nicht dazu, aktuelle Vorhaben zu finanzieren oder finanziellen Schwächen abzuhelfen, die eine unmittelbare und voraussehbare Folge von politischen Entscheidungen eines Landes bilden. Auch kurzfristige Finanzschwächen können Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen nicht rechtfertigen. Die benannten und begründeten Sonderlasten müssen bei allen Ländern berücksichtigt werden, bei denen sie vorliegen." (...)"Eigenständigkeit und politische Autonomie bringen es mit sich, dass die Länder grundsätzlich für die haushaltspolitischen Folgen autonomer Entscheidungen selbst einzustehen und eine kurzfristige Finanzschwäche selbst zu überbrücken haben." (...)
"Der Einsatz des Instruments der Bundesergänzungszuweisungen auch zum Zweck der Sanierung des Not leidenden Haushalts eines Landes stößt auf grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken." (...)
"Bundesergänzungszuweisungen zum Zweck der Sanierung eines Not leidenden Haushalts geraten mit (...) [dem] Grundsatz eigenständig und eigenverantwortlich zu bewältigender haushaltspolitischer Folgen autonomer Landespolitik in Konflikt. Unbeschadet aller prognostischen Unsicherheiten von Steuerschätzungen sind Haushaltsnotlagen grundsätzlich auch voraussehbare Folge vorangegangener Politik." (...)
"Sind die Kreditaufnahmen in der Vergangenheit Folge unzureichender Finanzausstattung des Landes, so führt die Sanierung durch Bundesergänzungszuweisungen zu einem Ergebnis, das Zwecken und Systematik des Finanzausgleichs widerspricht, denn es geht in der Sache um die Notwendigkeit, Defizite regulärer Ausgleichsmaßnahmen horizontaler oder vertikaler Art nachträglich zu beheben. Aus dieser Perspektive begründet die Anerkennung von Bundesergänzungszuweisungen als Sanierungsinstrument die Gefahr, notwendige durchgreifende Lösungen, etwa durch Änderung des Schlüssels der Umsatzsteuerverteilung oder angemessene Berücksichtigung von Sonderbedarfen eines Landes, aufzuschieben oder zu unterlassen. Im anderen Fall, wenn die früheren Kreditaufnahmen nicht aufgabenbedingt notwendig waren, wird eine nicht durch objektive Aufgaben erzwungene übermäßige Ausgabenpolitik eines Landes honoriert, und zwar nicht nur auf Kosten des Bundes, sondern mittelbar auch auf Kosten anderer Länder mit einer disziplinierteren Ausgabenpolitik, was sich ebenfalls offenkundig außerhalb der Zwecke des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bewegt."
Zu Berlins Klage auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage:
"Ein bundesstaatlicher Notstand lässt sich für das Land Berlin derzeit nicht feststellen; es befindet sich nicht in einer extremen Haushaltsnotlage. Aussagekräftige Indikatoren (...) lassen lediglich eine angespannte Haushaltslage für das Land Berlin erkennen, die es mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden kann." (...)"Abgesehen davon, dass für die Berliner Haushaltswirtschaft schon nach den hier erläuterten Kennzahlen eine extreme Haushaltsnotlage nicht festzustellen ist, bestehen erfolgversprechende Möglichkeiten, aus eigener Kraft die vorhandenen Haushaltsengpässe zu bewältigen. Es ist dem Berliner Senat nicht gelungen, die Alternativlosigkeit von Sanierungshilfen hinreichend plausibel zu begründen."
Begründet wurde das Urteil auch mit einem Ausgaben-Vergleich mit Hamburg:
"Überwiegend zeigt die vergleichende Übersicht über die auf die Einwohnerzahl Berlins hochgerechneten Differenzen der Pro-Kopf-Ausgaben Mehrausgaben Berlins gegenüber Hamburg von eindrucksvollen Ausmaßen. Das gilt trotz abnehmender Tendenz für die Bereiche 'Hochschulen' sowie 'Wissenschaft etc. außerhalb der Hochschulen' mit zusammengerechnet über 112 Millionen Euro im Jahr 2003, aber auch für 'Kulturelle Angelegenheiten' mit einem Mehr gegenüber Hamburg von 362 Millionen Euro im Jahr 2001 und immerhin noch 132 Millionen Euro im Jahr 2003.Auch in den Bereichen 'Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung' sind die Mehrausgaben nach zunächst 190 und 200 Millionen Euro auch im Jahr 2003 mit 47,5 Millionen Euro immer noch erwähnenswert. In diesen Bereichen sind die zunächst höheren Mehrausgaben in Berlin nahezu vollständig im Bereich Sport und Erholung angefallen; die Verringerung des Abstands zu Hamburg im Jahr 2003 beruht zu etwa gleichen Teilen auf Mehrausgaben Hamburgs und Einsparungen Berlins. Die größten Ausgabenvorsprünge Berlins ergeben sich im Bereich Wohnungswesen mit Beträgen von jeweils deutlich über einer Milliarde Euro. (...)
Insoweit ist zwar die unterschiedliche Struktur der Wohnungsbauförderung in Berlin und Hamburg zu berücksichtigen, die zu nur in Grenzen kurzfristig abbaubaren höheren laufenden Ausgaben in Berlin führt. Selbst unter Außerachtlassung dieses Postens verbleiben aber wesentliche Mehrausgaben Berlins.
Auch wenn zu den zuvor genannten wie zu den weiteren in der Tabelle angeführten Zahlen erst tiefer gehende Analysen und Interpretationen zu präzisen realitätsnahen Beschreibungen konkreter Konsolidierungsmöglichkeiten führen können, so können etwa die Mehrausgaben Berlins für 'Soziale Sicherung' auf einer größeren Belastung mit Bedürftigen oder auf einer großzügigeren Gewährungspraxis beruhen , ist insgesamt nicht zu bezweifeln, dass solche Konsolidierungspotentiale erheblichen Umfangs grundsätzlich vorhanden sind." [mehr]
S A N I E R U N G S - S T U D I ESprengstoff für die nächsten Jahre
Das Verfassungsgericht hat Berlins Klage auf Bundeshilfen abgewiesen. Der Hauptstadt droht ein noch schärferer Sparkurs Streichungen bei Universitäten, in der Kultur, Verkauf von Immobilien. Für den rot-roten Senat gibt es genügend Anlässe, um als Koalition zu scheitern.
Aus: Spiegel Online 19. Oktober 2006, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BERLIN/KARLSRUHE. Das heutige Treffen der Ministerpräsidenten in Bad Pyrmont hätte sich Klaus Wowereit wohl gerne anders gewünscht. Hätte er vor dem Verfassungsgericht gesiegt, wäre es einer der größten Erfolge seiner politischen Karriere gewesen. Nun aber konnte der Regierende Bürgermeister auf der Fahrt von Karlsruhe in den niedersächsischen Kurort darüber grübeln, wie der Landeshaushalt der Hauptstadt in den kommenden Jahren zu stemmen ist. Und seine Ministerpräsidenten-Kollegen aus den reicheren Ländern aus dem Süden, vor allem aus Bayern und Baden-Württemberg, haben aufgeatmet. Sie bleiben durch die Richter von zusätzlichen Zahlungen verschont.
Dass Berlin nun keine Bundeshilfen erhält, ist ein schwerer Schlag für die kränkelnde Hauptstadt. Sie muss sich nun, wie bislang auch, aus eigener Kraft helfen. Ein Unterfangen, das kaum gelingen dürfte. Schon jetzt stammt jeder Dritte der 17 Milliarden Euro, die die Stadt ohne die Zinszahlungen ausgibt, aus dem Länderfinanzausgleich und dem Solidarpakt Ost. Letzterer wird in den kommenden Jahren abgesenkt, bis er 2020 ausläuft. Möglich, dass Berlin in nicht allzuferner Zukunft dort ist, wo es heute schon mit seiner gescheiterten Klage geglaubt hatte zu sein: in einer extremen Haushaltsnotlage.
61,4 Milliarden Euro Schulden drücken die Hauptstadt, der größte Teil davon [Ed: rund 50 Mrd. Euro] wurde in den vergangenen 16 Jahren seit der Vereinigung angehäuft. Es sind Schulden, die aus dem Zusammenwachsen zweier Stadthälften, aber auch aus eigenem Größenwahn herrühren unter anderem, indem der landeseigene Wohnungsneubau vorangetrieben wurde in der Hoffnung auf einen kräftigen Bevölkerungszuwachs. Berlin aber wuchs nicht es hält sich gerade einmal mit seinen 3,4 Millionen Einwohnern. Was hingegen unablässig anstieg, waren die Schulden. Rund 2,4 Milliarden Euro jährlich sind allein für die Zinsen zu leisten. Pro Tag werden rund 6,85 Millionen Euro für die Zinsen ausgegeben damit könnten pro Jahr 130 Lehrer beschäftigt werden.
Zeitbombe für die rot-rote Koalition
Ein solches Urteil hatten wohl die wenigsten in Berlin erwartet. Mit der Übernahme von 10 bis 15 Milliarden durch den Bund war insgeheim gerechnet, auf die Übernahme der Hälfte der Schulden zumindest gehofft worden. Dass es möglicherweise nicht gut ausgehen würde, hatte sich bereits im April gezeigt, zu Beginn der mündlichen Verhandlungen vor dem zweiten Senat des Bundesverfassungerichts. Manche Kommentare der Richter wurden danach so interpretiert, als würde Berlin auf wenig Sympathien hoffen können. Wowereit äußerte sich denn auch zurückhaltend, der damalige CDU-Spitzenkandidat Friedbert Pflüger sagte es etwas deutlicher es sei "nicht besonders gut gelaufen".So ist es gekommen.
Nun muss die rot-rote Koalition, die mitten in den Verhandlungen für eine 2. Legislaturperiode steckt, nach weiteren Sparvarianten suchen. Es dürfte knirschen, vor allem mit der Basis, der man in den vergangenen Jahren Zumutungen aufbürdete: Das BVG-Sozialticket wurde teurer, rund 50 Prozent der städtischen Kitas wurde privatisiert, die Gebühren erhöht, die Zahl der im öffentlichen Dienst Beschäftigten um 30.000 reduziert, den Landesbeamten wurden Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt, in einem neuen Tarifvertrag mussten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf 10 Prozent ihrer Einkommen verzichten.
Karlsruher Urteil: Sparzwang für Berlin
Das Urteil von Karlsruhe ist eine tickende Bombe für die rot-rote Koalition. Einer der Hauptstreitpunkte zwischen PDS und SPD, aber quer durch die Parteien selbst, dürfte dabei der Verkauf der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sein. Finanzsenator Thilo Sarrazin, der Berlin seit seiner Amtsübernahme vor 4 Jahren einen harten Kurs verordnet hat, plädiert schon seit längerem für einen Verkauf. Sarrazin stieß damit innerparteilich auf Widerstand, vor allem in Gestalt der Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer. Die PDS ist ohnehin gegen weitere Verkäufe von landeseigenen Wohnungen. Sarazzin hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Wohnungsbaugesellschaften vor 4 Jahren also bei seinem Amtsantritt Netto einen Wert von 2 Milliarden ausmachten und heute dank Sanierungsleistungen bei rund 5 Milliarden Euro stünden. Interesse für die Immobilien ist vorhanden. Vor 2 Jahren wurde für 405 Millionen Euro die GSW, eine der größeren landeseigenen Gesellschaften, an die US-Investorengruppe Cerberus veräußert. Der Vorteil: Sie übernahm auch gleich die Schulden von 1,7 Milliarden mit.Auch wenn Wowereit am Tag der Karlsruher Entscheidung sich nicht in die Karten blicken lässt, so dürften weitere Verkäufe von landeseigenen Immobilien kein Tabu sein. Aus der Wirtschaft wurden weitere Wünsche bereits geäußert etwa auch, sich von Krankenhäusern zu trennen. Auch in anderen Bereichen könnte es nochmals hart werden die BVG, die gerade wieder über Preiserhöhungen nachdenkt, erhält pro Jahr 310 Millionen Euro vom Land. Kürzungen in diesem Bereich würde weitere Privatisierungen und Auslagerungen wohl unausweichlich machen.
Drei Opern, drei Unis ein Sparpotential
Karlsruhes Entscheidung dürfte die Debatte um Einsparungen im Kulturbereich wiederbeleben. Als Ergebnis der Ost-West-Teilung besitzt Berlin allein 3 Opern zwei im Osten, eine im Westen. Um Personal zu sparen, wurden diese bereits unter Flierl zur Opernstiftung zusammengefasst mit bislang mäßigem Erfolg. Nun wird wohl wieder darüber diskutiert, ob der Bund die Deutsche Staatsoper übernimmt. Das Haus ist ohnehin sanierungsbedürftig, der Bund wird sich an den Kosten mit erheblichen Mitteleinsatz beteiligen. Der radikalste Schnitt wäre die Schließung eines Hauses und hier wäre die Deutsche Oper im Westteil wohl das Opfer. Doch würde Berlin damit auch seine Leuchtturmfunktion in der Kultur einbüßen und einen der wenigen Standortvorteile, die es angesichts der Schwäche im produktiven Sektor hat.Weil Berlin seit der Vereinigung eine für deutsche Städte nie gekannte De-Industrialisierung erlebt hat, wuchs die Bedeutung der Universitäten. Drei sind in der Stadt verteilt, die Zahl der Studienplätze wurde in den vergangenen Jahren schon erheblich abgebaut bis 2009 sollen es nur noch 85.000 sein, doch wurde diese Zahl zuletzt schon wieder in Frage gestellt und eine weitere Reduzierung um 6.000 durch Rot-Rot ins Spiel gebracht.
Jetzt dürfte offen darüber spekuliert werden, ob langfristig die Freie Universität und die Humboldt-Universität fusionieren müssen. Historisch wäre dies nur konsequent denn die Freie Universität entstand 1948 als Antwort auf die zunehmende Repression an der Humboldt-Universität, die im sowjetischen Sektor und damit im Einflussbereich der SED lag. Auch die Einführung von Studiengebühren könnte wieder neu debattiert werden bislang ist das in Berlin ein Tabu und wäre, wie der Verkauf von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Sprengstoff für die SPD/PDS- Koalition. Selbst wenn Studiengebühren in den Chefetagen durchaus überlegt würden PDS-Kultursenator Thomas Flierl war vor 3 Jahren mit einem Studienkontenmodell gescheitert , so könnte vor allem die Basis der PDS das Scheitern der Koalition herbeiführen. Der Frust sitzt bei aller Disziplin tief: Die PDS verlor allein im Osten bei der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus über 20 Prozent.
Dem rot-roten Senat, so er denn nach dem Karlsruher Urteil zustande kommt, stehen harte Zeiten bevor. Auch Rot-Grün, das theoretisch möglich wäre und vor Wochen noch denkbar schien, müsste die Folgen des Richterspruchs aus Karlsruhe ausbaden. Nur eine Variante dürfte mit den Problemen der Stadt überfordert und die schlechteste sein: Schwarz-Rot. Schließlich hatte eine Große Koalition 12 Jahre lang die Hauptstadt regiert und erst in den letzten Jahren versucht, das Ruder in der Haushaltspolitik ansatzweise herumzureissen.
Einer ihrer Hauptprotagonisten, der damalige CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky, hatte einst die Haltung dieser Koalition so zusammengefasst: "Wenn die ersten Obdachlosen auf der Reichstagstreppe sitzen, wird sich der Bundesfinanzminister erbarmen".
Karlsruhes Urteil hat diese Prophezeiung vorerst nicht wahr werden lassen. Vorerst. [mehr]
Berlin soll zur Rettung 35.000 Stellen streichen
Nach Berlins Niederlage am Verfassungsgericht bleibt der Hauptstadt nur rigoroses Sparen. Eine neue Studie macht handfeste Vorschläge, was gegen die 61 Milliarden Euro Schulden zu tun ist: Von Stellenabbau über Studiengebühren bis zu teureren Opernkarten.
Aus: Spiegel Online 19. Oktober 2006, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BERLIN. Die heute veröffentlichte Studie der "Hertie School of Governance" bestätigt, was westdeutsche Ministerpräsidenten seit langem argwöhnen: Berlin kann noch deutlich stärker sparen als bisher. Allerdings würdigt sie auch die Anstrengungen in den vergangenen Jahren: "Wir nehmen eine Position in der Mitte ein", sagt Jobst Fiedler, einer der Autoren der Studie und Professor an der privaten Hochschule.
Die der Fritz-Thyssen-Stiftung geförderte 400-Seiten-Studie stellt eine zentrale Forderung: Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) soll ein Sanierungs-Management einsetzen, um Doppelstrukturen in Bezirken und Hauptverwaltung abzubauen. Damit ließen sich 35.000 Stellen einsparen, sagt Fiedler zu SPIEGEL ONLINE. Der Berliner Senat hatte bisher 25.000 Stellen in Aussicht gestellt.
Das Sanierungs-Management für Berlin könne 200 Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung umfassen und dazu 20 externe Unternehmensberater, zum Beispiel von McKinsey, sagt der frühere Unternehmensberater Fiedler. Bisher habe der Senat sich externem Sachverstand verweigert.
Der vorgeschlagene Verwaltungsabbau würde der Studie zufolge den Haushalt um 1,5 Milliarden Euro jährlich entlasten. Die volle Sparwirkung würde allerdings erst in 12 Jahren erreicht. Die Studie macht konkrete Vorschläge für die Verwaltungsreform:
In einem sind die Experten allerdings einig: Keine noch so radikale Maßnahme wird dazu führen, dass Berlin seinen gigantischen Schuldenberg von 61 Milliarden Euro allein abtragen kann. "Berlin kann es ohne Bundeshilfe nicht schaffen", sagt Fiedler. Die Studie empfiehlt darum eine Bundeshilfe von insgesamt 26,5 Milliarden Euro. Die Auszahlung würde jedoch auf Raten erfolgen und an konkrete Sanierungsfortschritte geknüpft sein. Ein von der Bundesregierung eingesetzter Sanierungsrat würde die Sparziele des Landes überwachen. In dem Rat sollen Vertreter von Bundesbank, Finanzministerium, der Geberländer des Finanzausgleichs und Wirtschaftsprüfer sitzen.
- Schulverwaltung: Hier könnte Berlin durch eine Straffung 12 bis 15 Prozent einsparen. Weitere Schulschließungen und eine "Optimierung der Gebäudebereitstellung" könnten die Kosten um 30 Prozent verringern. Durch "Output-orientierte Steuerung des Personaleinsatzes" könnten bis 2009 rund 5.000 Lehrerstellen wegfallen.
- Stadtentwicklung: Auch hier fordern die Autoren der Studie "drastische Einsparungen". Der Abbau von mindestens 1.000 Stellen sei "plausibel".
- Polizei: Auch sie bleibt nicht ungeschoren. Berlin habe eine "weit überhöhte Polizeidichte", sagt Fiedler. Die Polizei habe zwar besondere Hauptstadtaufgaben. Daher fordere sie auch zu Recht einige zusätzliche Millionen Euro aus der Bundeskasse. Dennoch blieben Überkapazitäten. Die Autoren empfehlen eine verstärkte Zusammenarbeit mit Brandenburg.
- Kunst und Wissenschaft: Das Bundesverfassungsgericht empfahl Kürzungen in diesem Bereich die Autoren der Studie dagegen wollen die 3 Berliner Universitäten weitgehend schonen. Es weniger dabei um Sparmaßnahmen als um eine positive Standortentwicklung: "Berlin hat nur noch wenige Funktionen, um seine Bedeutung zu unterlegen", sagt Fiedler. Die Universitäten seien ein wichtiger Zukunftsfaktor. Eine immer wieder ins Gespräch gebrachte Fusion von Humboldt-Universität und Freier Universität lehnt er daher ab. Allenfalls ein Zusammenschluss der verschiedenen Graduiertenschulen zu einer Stiftungsuniversität sei denkbar. Dies betreffe aber den Landeshaushalt nicht.
- Wohnungsbaugesellschaften: Der Verkauf der 6 öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften verspricht rasche Erlöse bei insgesamt 227.000 Wohnungen erwartet der Senat einen Erlös von 4,1 Milliarden Euro. Das Thema dürfte zu einer Belastung in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und der Linkspartei werden, denn Letztere lehnt den Verkauf ab. Doch auch die Studie sieht auf dem Wohnungsmarkt "besonders große Privatisierungspotenziale".
Fiedler ist "nicht glücklich" über das Urteil des Verfassungsgerichts: Statt einen realistischen Sanierungsweg einzuschlagen, blieben dem Berliner Senat nun nur 2 Optionen. Die erste sei die "Vergeblichkeitsfalle": Angesichts der Sisyphus-Aufgabe werde der Senat das Land langsam in den Haushaltsnotstand driften lassen. Die zweite Möglichkeit nennt Fiedler die "Politik der offenen Wunde": Die Bürger würden so lange mit Einschnitten gequält, bis der Haushaltsnotstand unübersehbar werde. Beide Szenarien enden damit, dass Berlin wieder beim Verfassungsgericht anklopft und den Haushaltsnotstand anmeldet. Dann seien jedoch etliche Jahre lang unnötige Zinsen gezahlt worden, kritisiert Fiedler.
Eindringlich warnt die Studie vor "Kaputtspareffekten". Eine Sanierung sei nur dann erfolgreich, wenn das Hauptproblem Berlins angegangen werde: Die fehlenden Einnahmen. An einer langfristigen Standort-Strategie führe darum kein Weg vorbei. [mehr]
Der Problembär
Finanziell geht es Berlin zwar schlecht, doch in Not ist das Land nicht, sagt das Verfassungsgericht. Und erklärt, wo gespart werden kann.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 20. Oktober 2006, Seite 2 (Fragen des Tages) von ULRICH ZAWATKA-GERLACH. [Original]BERLIN (Tsp). Das Verfassungsgericht hat die Klage Berlins auf Sanierungshilfe des Bundes abgewiesen. Wie begründen die Karlsruher Richter ihr Urteil?
Die Richter in Karlsruhe haben mit ihrem Urteil nicht nur die Forderung Berlins nach Sanierungshilfen des Bundes zurückgewiesen, sondern gleichzeitig noch eine Botschaft an die anderen Länder lanciert, die finanziell in Schwierigkeiten sind: Ihr müsst gar nicht erst nach Karlsruhe kommen, da ist nichts zu holen. Sonderzuweisungen des Bundes zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts seien ein Fremdkörper des föderalen Finanzausgleichs und kämen nur als Ultima Ratio in Betracht, wenn wirklich alle Stricke reißen.
Das heißt, ein Land muss in seiner Existenz bedroht sein und außerdem nachweisen können, dass es alle ihm verfügbaren Möglichkeiten der Abhilfe des Notstands erschöpft hat, um die Hilfe des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Auf Berlin trifft beides nicht zu, steht im Urteil. In der Hauptstadt sei keine extreme Haushaltsnotlage, sondern nur eine angespannte Haushaltslage zu erkennen, die Berlin mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden könne. Um das zu beweisen, bemühten die Richter das Statistische Bundesamt und die Gutachten mehrerer Finanzwissenschaftler. Ausgewertet wurden die Berliner Finanzdaten bis 2004.
Messbare Kriterien für eine extreme Haushaltsnotlage seien: Die Kreditfinanzierungs- und die Zinssteuerquote, die schon 1992 beim Karlsruher Urteil zugunsten Bremens und des Saarlands als Maßstab angelegt wurden. Weiter sind es der Schuldenstand und die Zinsausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sowie das Primärdefizit des Landeshaushalts damit ist das Saldo der laufenden Ausgaben (ohne Zinskosten) und Einnahmen (ohne Vermögensverkäufe) gemeint. Diese objektiven Kriterien deuteten im Fall Berlin zwar auf zunehmende Haushaltsengpässe und finanzielle Leistungsschwächen hin, aber nicht auf eine echte Notlage. So ist nach Einschätzung der Richter die Finanzlage in Bremen und im Saarland noch schlechter als in Berlin. Auch die ostdeutschen Länder und Schleswig-Holstein befänden sich in einer prekären Haushaltssituation und selbst Hamburg und Niedersachsen bewegten sich mit ihren Haushaltsdaten auf Berlin zu. Fast alle Bundesländer hätten inzwischen Schwierigkeiten, die laufenden Ausgaben mit den laufenden Einnahmen zu decken.
Den Versuch Berlins in seiner Klageschrift, die besonderen Lasten aus der Bankenaffäre 2001 und der Wohnungsbauförderung geltend zu machen, wies das Gericht zurück. Die Begründung: Diese Ausgaben seien autonome Entscheidungen des Landes gewesen. Stattdessen wird der Kläger daran erinnert, dass die Primärausgaben ein sehr hohes Niveau hätten. Es bestehen vielversprechende Möglichkeiten, aus eigener Kraft die vorhandenen Haushaltsengpässe zu bewältigen. Das überhöhte konsumtive Ausgabenniveau Berlins enthalte ein erhebliches Einsparpotenzial.
Die besondere Lage Berlins als Wanderer zwischen den ost- und westdeutschen Welten, als altes und neues Land, spielte für die Richter bei der Beurteilung der angeblichen Finanznotlage keine Rolle. Es gebe auch keine belastbaren Daten, dass sich die besondere Situation als Stadtstaat zwingend in höheren Ausgaben niederschlagen müsse. Hauptstadtlasten dürften auch nicht auf dem Umweg des Sanierungsfalls eingefordert werden. Als Grobbetrachtung steht im Urteil: Die Haushaltsprobleme Berlins liegen im Schwerpunkt nicht auf der Einnahmenseite, sondern auf der Ausgabenseite. Etwaige Konsolidierungsbemühungen zwischen 1995 und 2004 hätten es nicht vermocht, die hohen Ausgaben zu reduzieren.
Die Richter nennen auch die Bereiche, in denen die Hauptstadt mehr ausgibt als beispielsweise Hamburg: Hochschulen, Kultur, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung. Bei der sozialen Sicherung orten sie sogar Konsolidierungspotenziale erheblichen Umfangs. Verwiesen wird auch auf eine erhebliche Mehrausstattung beim öffentlichen Personal. Die gesamten, langfristigen Einsparmöglichkeiten werden im Urteil, unter Verwendung von Zahlen des rot-roten Senats, auf bis zu 1,6 Milliarden Euro geschätzt.
Zur Verbesserung der laut Urteil durchaus günstigen Einnahmesituation Berlins könnten, so empfehlen die Richter, die Gewerbesteuerhebesätze erhöht und weitere Privatisierungserlöse erzielt werden. Zwar habe Berlin von 1994 bis 2003 bereits in einem erheblichen Umfang Vermögen aktiviert, gleichwohl bestünden weitere relevante Möglichkeiten. Hierbei ist auch der landeseigene Wohnungsbestand in den Blick zu nehmen. Das Fazit der Karlsruher Entscheidung, auf 46 DIN A4-Seiten niedergelegt: Höhere Einnahmen und weitere Einsparungen versprechen eine aussichtsreiche Haushaltssanierung.
Langfristige Modellrechnungen des Klägers, die das Gegenteil beweisen sollten, wurden vom Verfassungsgericht nicht anerkannt. Es sei nicht absehbar, dass die Berliner Prognosen zuträfen. Und es sei nicht anzunehmen, so lautet der letzte Satz des Urteils, dass Berlin in wenigen Jahren unausweichlich in eine Sondersituation gerate, in der es seine verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr erfüllen könne.
Quer durch das Urteil zieht sich das offenbar grundsätzliche Unbehagen der Richter in Bezug auf Sanierungshilfen des Bundes. Sie dürften nicht dazu dienen, augenblicksbedingte finanzielle Notstände zu beheben, aktuelle Projekte zu finanzieren oder finanziellen Schwächen abzuhelfen, die eine unmittelbare Folge von politischen Entscheidungen eines Landes bilden. Für die haushaltspolitischen Folgen autonomer Entscheidungen müssten die Länder selbst einstehen. Das Gericht empfiehlt angesichts der bundesweit schwierigen Finanzlage, andere bundesstaatliche Finanzströme zu aktivieren, damit das Notinstrument der Sanierungshilfen nicht zum Regelfall wird. [mehr]
K A R L S R U H E S T O P P T B E R L I NWenn die Not so groß nicht ist
Nun sind wir auf uns gestellt, sagt Sarrazin. Aber Wowereit fällt schon was Beruhigendes ein. Die Richter haben Berlin eben erst abgewatscht da beginnt bereits der Kampf um die Deutung. Alles halb so wild?
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 20. Oktober 2006, Seite 3 (Dritte Seite). [Original]Es ist 5 vor 10 an diesem für Berlin so schicksalhaften Tag, da schwant Klaus Wowereit wahrscheinlich schon, dass für seine Stadt 5 vor 12 längst gewesen ist. Trübe fällt das Herbstlicht in den Verhandlungssaal des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts, und der einzige Farbtupfer in all dem erwartungsbangen Anzugsgrau, das sich da versammelt hat, um die Entscheidung des 2. Senats über die finanzielle Zukunft der Hauptstadt entgegenzunehmen, ist das rote Jackett der Parlamentarischen Staatssekretärin aus dem Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks. In den vergangenen Tagen hat Frau Hendricks, Genossin wie Klaus Wowereit, mehrmals zu Protokoll gegeben, dass der Bund nun wirklich keine Ambitionen hat, von sich aus die Hauptstadt auch nur in bescheidenem Maße aus ihrer misslichen Finanzsituation zu befreien. Nun kommt das rote Jackett direktemang auf Wowereit zu, und der, ganz Gentleman, haucht seiner Gegenspielerin schnell noch einen Kuss auf die Wange.
Sexy wirkt das nicht unbedingt, eher anständig aber mit Sicherheit ist es der letzte warme Moment an diesem Tag für Wowereit, für Berlin.
Denn schon 10 Minuten später, ab 5 nach 10, kommt es knüppeldick. Die Karlsruher Richter, gerne auch die Roten Roben genannt, haben Tabula rasa gemacht. Hoffnungen, und keimten sie auch noch so zart, zertritt der Vorsitzende des 2. Senats, Winfried Hassemer, gleich in den ersten beiden Sätzen und das mit höchstrichterlicher Süffisanz: Berlin, hebt Hassemer an, schildere seine Lage seit einiger Zeit ja mit einem Satz, der mit diesem Verfahren offensichtlich zu tun hat: Arm, aber sexy. Nur habe sich bei Prüfung der Fakten dem Gericht der Eindruck aufgedrängt, dass Berlin vielleicht deshalb so sexy ist, weil es so arm gar nicht ist.
Im Prinzip ist das der Tenor. Ziemlich genau anderthalb ernüchternde Stunden später wird Klaus Wowereit in der Lobby des Gerichts im ersten Stock mit einem Schuss Sarkasmus sagen, dass es immerhin eine gute Nachricht gegeben habe: Das Bundesverfassungsgericht schätzt unsere Haushaltslage und unsere Möglichkeiten besser ein als wir selber.
So ist es zweifelsohne: Wowereit und sein Finanzsenator Thilo Sarrazin werden bis auf Weiteres auf ihren mittlerweile 61 Milliarden Euro Schulden sitzen bleiben eine extreme Haushaltsnotlage, mit der der Bund dazu hätte veranlasst werden können, sogenannte Bundesergänzungszuweisungen zu gewähren, sehen die Karlsruher Richter nicht. Fast könnte man sogar sagen: Im Gegenteil. Berlins Lage ist nach Ansicht der Karlsruher ernst, aber nicht hoffnungslos. Und Bundesergänzungszuweisungen, sagt Winfried Hassemer, sind keine Sanierungsspritze.
Richterin Lerke Osterloh, die den 2. Teil der Entscheidung vorträgt, formuliert das beim Vorlesen so: Abgesehen davon, dass für die Berliner Haushaltswirtschaft schon eine extreme Haushaltsnotlage nicht festzustellen ist, bestehen erfolgversprechende Möglichkeiten, aus eigener Kraft die vorhandenen Haushaltsengpässe zu bewältigen. Es ist dem Berliner Senat nicht gelungen, so Osterloh weiter, die Alternativlosigkeit von Sanierungshilfen hinreichend plausibel zu begründen.
Nein, offenkundig nicht. Mag der eiserne Finanzsenator Sarrazin in den vergangenen Jahren auch gebetsmühlenartig die 2,5 Milliarden Euro an jährlichen Zinszahlungen angeführt haben, die trotz eisernen Sparkurses immer noch auf Berlins Haushalt drücken Karlsruhe sieht noch Spielraum. Mag Sarrazin auch argumentiert haben, dass man einer Stadt, die nur etwa 40 Prozent ihres 20-Milliarden-Euro-Etats aus eigenen Steuermitteln erwirtschaftet, einen noch drastischeren Sparkurs nicht verschreiben könne Karlsruhe sieht noch eine ganze Menge Luft. Fast überall. Bei der Kultur. Bei den Hochschulen. Bei Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung. Mit anderen Worten: Bis Berlin irgendwann mal wirklich seinen verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann die Öffnung der Schulen beispielsweise, die Bereitstellung der Polizei, die Zahlung von Sozialhilfe , kann noch der eine oder andere Laden dichtgemacht werden. Zumal die Karlsruher in ihrer Begründung auch noch ein Argument aufgenommen haben, das außerhalb Berlins (fast) überall gern gehört wird. Beim Umschichten zwischen den Ländertöpfen dürfe nämlich die Leistungsfähigkeit der gebenden Länder nicht geschwächt werden.
Es ist, so viel wird klar, an diesem für die föderale Finanzverfassung und ihre Ausgleichsmechanismen historischen Tag, eine Frage der Maßstäbe und die unterliegen einer fast einsteinhaften Relativität. Und ein durchaus gewichtiger Indikator ist, dass es republikweit um die Länderfinanzen nicht eben gut bestellt ist. Ein bundesweit trübes Bild macht Osterloh aus, was für Berlin beispielsweise bedeutet, dass es im Vergleich mit Bremen oder dem Saarland gar nicht so schlecht abschneidet. So sind nach Ansicht der Karlsruher zwar die Berliner Zins-Steuer-Quoten in sämtlichen Haushalten zwischen 1995 und 2004 Ausdruck zunehmender Haushaltsengpässe, ohne allerdings die Schwelle zum bundesstaatlichen Notstand zu erreichen. Solch notwendigerweise desaströse Werte jedenfalls, nach denen 1992 Bremen und das Saarland die Geldspritze vom Bund bekommen haben, hat Berlin lange nicht erreicht.
Und nun mal Spaß beiseite: Man hätte also nur fröhlich weiter Geld verjubeln müssen dann hätte es schon einen erfreulicheren Richterspruch gegeben? Thilo Sarrazin lächelt müde über das offenkundige Paradoxon, als ihm im Foyer des Gerichts diese Frage gestellt wird. Die Vorstellung verträgt sich nicht mit seinem Naturell. Er hat schon vor diesem Tag gesagt, dass er die Idee für absurd halte, die heutigen Bürger Berlins zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre gewählten Vertreter 1991 etwas falsch gemacht haben. Nun steht er ein wenig hüftsteif im Raum und ist enttäuscht. Seine Konsolidierungsanstrengungen, sein Sparen, bis es quietscht, sind nicht belohnt worden. Er sagt: Wir sind von heute an auf uns selbst gestellt.
Immerhin: Das macht die ganze Chose ein wenig übersichtlicher. Bereits am kommenden Montag [23.10.2006] will Sarrazin in den Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei die Zahlen bis 2011 vorlegen. Schön werden sie nicht sein. Wer in Berlin hofft, er könne irgendwo Geld abholen, der weiß ab heute, woran er ist. Es klingt in diesem Moment nicht mal wie eine Drohung an den potenziellen Koalitionspartner. Klaus Wowereit jedenfalls ist weiterhin optimistisch, dass es mit dem Wunschbündnis klappt, schließlich seien die Verhandlungen ja nicht an den Ausgang in Karlsruhe gekoppelt gewesen.
Das nicht. Aber das Regieren, die Politik überhaupt, wird von nun an nicht mehr viel Spaß machen, was mit zerknirschter Miene sogar Friedbert Pflüger feststellt, der neue Fraktionschef der CDU im Abgeordnetenhaus. Pflüger sucht ja beständig nach seiner neuen Rolle, und in Karlsruhe ist die diesmal gar nicht schwer zu finden. Er beklagt mit Vehemenz die schleichende Entsolidarisierung mit der Hauptstadt nimmt das Verfassungsgericht allerdings aus, weil dies ja Richterschelte wäre, aber den einen oder anderen christdemokratischen Ministerpräsidenten hat Pflüger schon im Blick.
Zur Richterschelte lässt sich auch Klaus Wowereit nicht hinreißen. Überhaupt ist der Regierende ein schönes Beispiel dafür, mit welcher Geschwindigkeit Politiker in der Lage sind, missliche Fakten umzuwandeln in, nun ja, Politikentwürfe. Dass er, wie Wowereit es ausdrückt, nicht mit einem Koffer voll Geld nach Berlin würde zurückkehren können, das sei ihm klar gewesen. Nun ist ihm überdies klar, dass die Hauptstadt wohl auch um neue Schulden nicht herumkommen werde. Es werde kaum gelingen, noch einmal 1,7 Milliarden Euro aus dem knappen Haushalt herauszuschneiden. Ärgerlich mag das sein aber eben nicht mehr zu ändern. Wowereit bleibt da ganz cool. Wahrscheinlich ist er in der Bewertung in diesem Moment sogar Richter Hassemer recht nah. Der hatte in der ihm eigenen Nonchalance noch festgestellt, dass die Verschuldungsfalle ja nicht von heute auf morgen zuschnappen wird. Alles halb so wild, scheint’s. Und dann fällt Wowereit, er ist schon halb auf dem Weg nach Bad Pyrmont zur Ministerpräsidentenkonferenz (wo er mit Pokerface auftaucht), noch etwas anderes beruhigend Relativierendes ein: Zwar sei der Richterspruch für Berlin schon bedeutungsvoll, aber weit weniger, als beispielsweise der zum Großflughafen Schönefeld; da hatte das Bundesverwaltungsgericht im März zugunsten des Baus entschieden, nach Klagen von Anwohnern.
Es ist der Kampf um die Deutungshoheit, und er hat zu dieser Zeit auch im beschaulichen Bad Pyrmont begonnen.
Vor dem besten Hotel im Kurort steigen, zwischen Parkanlagen und Gründerzeithäusern, in rascher Folge die Ministerpräsidenten aus ihren Limousinen, und an einigen Gesichtern kann man recht gut ablesen, mit welchem Gefühl sie angereist sind. Mitleid mit Berlin zeigt niemand. Christian Wulff zum Beispiel, der niedersächsische Ministerpräsident, stellt sich mit weißzahnigem Lächeln vor die Mikrofone. Dieses Urteil ist richtungsweisend, sagt er. Das Gericht habe die von seinem und 6 weiteren Ländern vorgetragenen Auffassungen aufgegriffen und in seiner Entscheidung gewürdigt. Wulff sammelt sich, als wolle er verhindern, dass ihm das Grinsen zu breit gerät, dann: Der Berliner Senat wird seine Konsolidierungsanstrengungen deutlich erhöhen müssen. Es ist in etwa das, was die meisten Länderregenten sagen. Edmund Stoiber spricht gar von einem historischen Urteil, das mit nie da gewesener Klarheit die Eigenverantwortung jedes Landes stärke.
Aus der Riege der CDU-Vormänner tut sich nur Peter Müller, der saarländische Ministerpräsident, schwer mit der guten Laune; natürlich, klagt doch sein Land, wie Bremen, ebenfalls um weitere Finanzhilfen. Zehn Minuten lang steht sein Wagen, bevor er aussteigt. Müller streicht sich das Jackett glatt und sortiert die Gesichtszüge, bevor er sich in Optimismus versucht. Das Urteil sei ein spezifischer Berliner Fall. Ausdrücklich, sagt Müller, habe das Gericht festgestellt, dass im Saarland und in Bremen die Dinge anders lägen, dass also beide Länder mit ihren Klagen noch erfolgreich sein könnten. Wenig später wird Bremens SPD-Bürgermeister Jens Böhrnsen Ähnliches sagen.
Das ist zwar ein kühner Interpretationsschwung der beiden notorisch klammen Kleinstaaten, denn in Karlsruhe hatte Richter Hassemer noch die Einstimmigkeit des Urteils hervorgehoben ein Hinweis, dass man bei ähnlicher Sachlage in Zukunft genauso entscheiden werde. Aber vielleicht tröstet sich an diesem Tag ja der eine oder andere, dass eben doch vieles relativ sein kann. Sogar die größte Not. [mehr]
Hauptstadt zu verkaufen
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 20. Oktober 2006, Seite 1 (Leitartikel) von GERD APPENZELLER. [Original]Die Entscheidung der Verfassungsrichter klingt logisch, Juristen können sie nachvollziehen. Aber sie ist eine Katastrophe. Die Folgen für Berlin werden verheerend sein und zwar nicht für die Politiker, die alle paar Jahre kommen und gehen, sondern für die Menschen, die hier leben und sich nicht einfach davonmachen können. Das Karlsruher Urteil, das den Wunsch des Landes Berlin auf eine Sanierungshilfe ablehnt, macht die Bürger zu Geiseln der Politik.
Einer falschen Politik, wie die Richter in ihren roten Roben befinden. Der Bund sei nicht aufgerufen, sagen sie, für die finanziellen Folgen der politischen Fehler in einem Land einzustehen. Am Ergebnis ändert das nichts. Denn ob es in den ersten Jahren der Ära Diepgen eine echte Alternative zur damaligen Finanzpolitik gegeben hat, ob der Bund nicht einfach durch die brutale Streichung der Subventionen Berlins seine Wut darüber austobte, dass Bonn fortan nicht mehr Regierungssitz sein sollte, dass man Politiker für falsche Entscheidungen nicht haftbar machen kann all das interessiert die Karlsruher Richter nicht. Es muss sie vielleicht auch nicht interessieren. Aber die Berlinerinnen und Berliner. Sie werden die Folgen dieses kaltschnäuzigen Richterspruchs ausbaden müssen.
Die Stadt hat über 60 Milliarden Euro Schulden. 50 Milliarden davon sind nach der Wiedervereinigung entstanden, unter anderem, weil es in beiden Hälften der Stadt teilungsbedingte Doppelstrukturen und Überbesetzungen in der Verwaltung gab. Nicht erst mit dem Amtsantritt Klaus Wowereits und seines Finanzsenators Thilo Sarrazin ist ein harter Sanierungskurs eingeschlagen worden. Das reicht nicht, fanden die Richter nun. Was sie allerdings übersehen, ist, dass keine wie auch immer geartete Sparmaßnahme den Schuldenberg so verringert, dass nicht auch künftig alleine die steigenden Zinsen jeden Sanierungserfolg zunichte machen.
Natürlich kann die Stadt alle Wohnungen verkaufen. Bringt 5 Milliarden Euro, wenn es gut läuft. Natürlich kann sie eine oder zwei Hochschulen, ein Universitätskrankenhaus, einen Zoo und eine oder zwei Opern schließen. Natürlich kann sie noch ein paar zehntausend öffentlich Bedienstete entlassen. Vielleicht muss sie das alles auch tun. Sarrazin hat seit gestern ein höchstrichterliches Mandat für jede Grausamkeit. Berlin kann Studiengebühren einführen und ungeachtet anders lautender Wahlversprechen die Kitas weiter kostenpflichtig lassen. Und dann? Dann haben wir vielleicht nur noch 40 Milliarden Schulden aber nichts mehr, was wir dichtmachen können. Na gut, das Rote Rathaus noch. Das könnte vielleicht ein Einkaufszentrum werden.
Was nun kommt, ist absehbar. Die Demontage sozialer Angebote und der Verfall der öffentlichen Einrichtungen Berlins sind jetzt schon nicht mehr nur schleichend, ob es um Straßen, Schulen oder Sportanlagen geht. Ministerpräsidenten, Verfassungsrichter und Abgeordnete in den deutschen Wohlstandsregionen kümmert das wenig. So manche Landesregierung wird sich sogar im stillen Kämmerlein ins Fäustchen lachen, denn indem Berlin so geknebelt wird, verschwindet es natürlich auch als lästiger Konkurrent und Mitbewerber um international renommierte Hochschullehrer, Mediziner und Unternehmer. Vergessen sind alle die Bekenntnisse zu Berlin in all den Jahrzehnten.
Die Berlinerinnen und Berliner aber, die nicht abhauen können, die vielen, die ihre Kinder nicht auf Privatschulen schicken und die auf die öffentlichen Verkehrssysteme angewiesen sind die machen sich an den Schuldenabbau wie einst Sisyphus ans Steinerollen.
Das muss nicht so kommen? Natürlich nicht. Irgendwo auf der Welt geschehen ja immer wieder Wunder. Vielleicht kommt auch hier eins vorbei. Aber das Bundesverfassungsgericht hat das Tor zu einer fatalen Entwicklung weit aufgestoßen. Wie sagte der Vorsitzende des Gerichts maliziös, gemünzt auf Wowereits Spruch? Berlin wirke wohl nur deshalb so sexy, weil es eben nicht arm sei. Was Richter Winfried Hassemer übersieht: In 10 Jahren wird Berlin bettelarm sein. Das findet keiner mehr sexy. [mehr]
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